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Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters) hannoverimpuls GmbH
Antrag,
zu beschließen, dass Herr Oberbürgermeister Belit Onay in das nachstehend genannte Gremium benannt wird:
Unternehmen | Gremium |
hannoverimpuls GmbH | Aufsichtsrat |
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte / der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.
Entsendung: Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. In den Aufsichtsrat entsendet die LHH den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm oder ihr benannten Vertreter oder eine von ihm oder ihr benannte Vertreterin.
Der Vorsitz des AR wechselt alle zwei Jahre zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Region und der Landeshauptstadt Hannover. Der Vorsitz wechselt zum Jahresende von der Region Hannover auf die Landeshauptstadt Hannover.
20.20
Hannover / 27.08.2021