Drucksache Nr. 1829/2021:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1829/2021
16
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1303, 1. Änd. - Buchholzer Straße,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1199, 2. Änd. - Meyers Garten,
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 752, 5. Änd. - Waldstraße/ Anderter Straße und
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 717, 3. Änd. - Anderter Straße, Satzungsbeschluss

Antrag,

die Bebauungspläne (textliche Änderungen) Nr.1303, 1. Änderung, Nr.1199, 2. Änderung,
Nr.752, 5. Änderung und Nr.717, 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Entwürfe der Bebauungspläne haben vom 01.07.2021 bis 06.08.2021 öffentlich ausge-
legen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind während der Auslegung ist nicht einge-
gangen.

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2021 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen ging eine Stellungnahme ein, die Hinweise für den Planvollzug enthält, jedoch nicht abwägungserheblich ist.

Die Stellungnahmen des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind als Anlagen beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 26.08.2021