Drucksache Nr. 1825/2008:
Planfeststellungsverfahren „Ablagerung Asbestzementschlamm und Asbestzementscherben auf der Deponie Lahe“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1825/2008
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Planfeststellungsverfahren „Ablagerung Asbestzementschlamm und Asbestzementscherben auf der Deponie Lahe“

Antrag,

Zu beschließen, dass die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren zur Änderung der Deponie Hannover-Lahe als Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover abgegeben wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover als zuständiger Planfeststellungsbehörde einen Antrag eingereicht, den Plan zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie Hannover-Lahe zu ändern. Die Änderung umfasst die Zulassung des Abfalles „asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement“ (Abfallschlüsselnummer: 101309), beschränkt auf die Abfälle aus der Altablagerung Wunstorf-Luthe. Die Abfälle sollen in einem Monopolder mit der Aufnahmekapazität von 258.000 m³ abgelagert werden.

Das zur Ablagerung vorgesehene Material stammt aus einer privaten Altablagerung in Wunstorf (Fulgurit-Halde), die nach Aussage der Region Hannover saniert werden muss. Eine Sicherung der Deponie vor Ort ist nach Aussagen der Region zu aufwändig und außerdem soll die Fläche zukünftig als Gewerbefläche genutzt werden.
Die Entscheidung zwischen den möglichen Ablagerungsorten Deponie Lahe und der wesentlich näher liegenden Deponie Kolenfeld wurde seitens der Region zugunsten Lahe getroffen, weil dort das erforderliche Monofeld mit einem max. Volumen von ca. 300.000 m³ zur Verfügung steht. Außerdem muss dort zur Profilierung der Oberfläche vor der endgültigen Oberflächenabdichtung bis zur Schließung (15.07.2009) rd. 100.000 m³ Material beschafft werden. In Kolenfeld dagegen müsste extra ein neues Deponiefeld mit der erforderlichen geologischen Barriere hergerichtet werden. Die Kosten für die Ablagerung des Asbestzementschlamms auf der Deponie Kolenfeld sind damit erheblich höher als in Lahe.

Nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Transport der asbesthaltigen Abfälle nach Lahe. Der Transport muss noch vom Eigentümer des Deponiegrundstückes, der Eichriede-Projekt GmbH,Wunstorf, ausgeschrieben werden – nach Maßgabe eines noch abzuschließenden Sicherungs-/Sanierungsvertrages zwischen der Region Hannover und der Fulgurit Holding GmbH, Wunstorf, als Deponieinhaberin und eines Finanzierungs- und Durchführungsvertrages zwischen der Region Hannover und der Eichriede-Projekt GmbH. Bei der Ausschreibung und der anschließenden vertraglichen Regelung können Bedingungen und Maßnahmen vorgeschrieben werden.

Mit Drucksache Nr. 0311/2008, Asbestlagerung auf der Mülldeponie Lahe, wurde „die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahme der Stadt auf Basis eines externen Gutachtens zu erstellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob von Transport und Verlagerung des Materials Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung sowie auf der Deponie arbeitende Menschen ausgehen.“

Das von einem sehr fachkundigen Ingenieurbüro erstellte Gutachten liegt vor (Anlage 2) und ist Grundlage der von der Verwaltung erarbeiteten Stellungnahme, die bis zum
19. September dem Verfahrensträger Gewerbeaufsichtsamt Hannover vorliegen muss. Der Erörterungstermin aller Einwendungen und der Stellungnahmen der Behörden ist am
1. Oktober 2008 um 9:30 im Bürgerhaus Misburg.

Die wesentlichen Kernaussagen des Gutachters sind in der Anlage 2 durch senkrechte Balken markiert. In der pdf-Datei des SIM sind diese Textpassagen blau dargestellt.

Zentrale Aussagen des Gutachtens sind:

- Hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Menschen durch die Verlagerung der Asbestzementschlämme von Wunstorf-Luthe nach Hannover-Lahe ist davon auszugehen, dass grundsätzlich von keinem der drei vorgesehenen Teilschritte Laden, Transportieren und Einlagern eine Gefahr für die ausführenden Mitarbeiter, die Bevölkerung und die Umwelt ausgeht, sofern alle technischen und arbeitsschutzrelevanten Sicherheitsmaßnahmen konsequent ausgeführt und kontrolliert werden.
- Alle relevanten Voruntersuchungen werden im Genehmigungsantrag der „aha“ eingehend
berücksichtigt und bewertet. Die sich aus dem Abfall und den Untersuchungen ergebenden Sicherheitsbestimmungen bezüglich Immissions- und Arbeitsschutz sind benannt und müssen im Rahmen der Ausschreibung des Einbaus berücksichtigt und im Rahmen der fachgutachtlichen Projektbegleitung konsequent eingehalten und vor allem kontrolliert werden.
- Es muss noch ein abschließender Qualitätssicherungsplan für den Einbau erarbeitet werden. In den Planfeststellungsunterlagen liegt nur eine vorläufige Version im Rahmen des Einbaukonzeptes vor.
- Die Transporte stellen keinen Gefahrguttransport dar, es besteht keine Kennzeichnungspflicht für die Lkw und bei einem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Material sind die Fahrer zu keiner Zeit gefährdet und müssen keine persönliche Schutzausrüstung (Maske und Anzug) tragen.
- Bei der Ausschreibung des Transports der asbesthaltigen Abfälle müssen eine Reihe von Vorgaben und Anweisungen geregelt werden. Dazu zählen insbesondere
o Festlegung der Fahrtroute, Verhalten bei Stau, Umleitung
o Transportdokumentation
o Verhalten bei Unfall bzw. erforderliche Maßnahmenkette
- Entsprechend der Bewertung von Auswirkungen auf betroffene Schutzgüter kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass eine zusätzliche formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung für den Planfeststellungsantrag nicht erforderlich ist.
Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

Die Stellungnahme der Verwaltung gliedert sich in drei Teile

1. Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum eigentlichen Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, nämlich die Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen in einem dafür vorgesehenen Monopolder auf der Deponie Lahe.
2. In einem zweiten Schritt wird Stellung zu dem Thema Transport bezogen und das Gewerbeaufsichtsamt wird aufgefordert, entsprechende Sicherheitsauflagen für den Transport festzusetzen.
3. In einem weiteren Schritt werden die Stellungnahmen aus Sicht der städtischen Fachbehörden (Stadtplanung, Bauordnung, Stadtentwässerung, Feuerwehr) abgegeben. Dies ist nicht Teil der allgemeinen Stellungnahme der Stadt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sondern erfolgt als „Träger öffentlicher Belange“.
67.1 
Hannover / 14.08.2008