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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Vierter Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung
von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungs-
beauftragten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Gemäß § 9 Abs. 7 NKomVG berichtet die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Die Verwaltung legt zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten den Bericht für die Jahre 2013 bis 2015 zur Beratung vor.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsbericht stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.