Antrag Nr. 1799/2007:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0925/2005, Luftreinhalte-Aktionsplan

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1799/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0925/2005, Luftreinhalte-Aktionsplan

Antrag,


die DS 0925/2007 wie folgt im Hinblick auf die in der Anlage beschriebene Umweltzone zu ändern:

1. Der Fortbestand der Umweltzone wird jährlich vom Rat erneut beschlossen.
2. Die auf Antrag laut dem Plan bis max. 31.12.2009 genehmigungsfähigen Ausnahmen insbesondere für Bewohner und Gewerbetreibenden der Umweltzone, den Anlieferverkehr sowie Spezialfahrzeuge mit geringer Laufleistung innerhalb der Umweltzone werden bis 31.12.2011 gewährt.
3. Das Kriterium der Ausnahme für Bewohner der Umweltzone „soziale Härte“ sowie dasjenige für Gewerbebetriebe in der Umweltzone „wirtschaftlich nicht leistbar“ wird seitens der Verwaltung näher ausgestaltet und vor der Anwendung dem Rat zur Kenntnis gegeben.

4. Spezialfahrzeugen mit geringer Laufleistung wird bis zu einer Gesamtlaufleistung innerhalb der Umweltzone von bis zu 5.000 km - anstatt wie im Plan vorgesehen von 2.000 km - eine Ausnahme gewährt.
5. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG, der Hannover Tourismus GmbH, der Hannover.de Internet GmbH und dem Hotel- und Gaststättenverband Hannover-Stadt erarbeitet die Verwaltung eine praktikable Lösung dergestalt, dass Gäste aus dem In- und Ausland, insbesondere Messegäste, bereits frühzeitig über die bestehende Umweltzone in geeigneter Weise informiert werden und dieser Personengruppe bereits im Vorfeld des Besuchs der Erwerb von Plaketten gegebenenfalls aber auch der Erhalt befristeter Ausnahmen erleichtert oder gar als Service angeboten wird.

Begründung


Die Gesundheit der Hannoveraner steht für die FDP Fraktion bei der Debatte um einen Luftreinhalteplan für Hannover im Vordergrund.

Die FDP Fraktion ist daher dazu bereit, bereits heute die ab dem Jahr 2010 geltenden Grenzwerte für NOx (Stickoxyde) zum Leitziel ihres politischen Handelns zu machen, da Stickoxyde für den menschlichen Organismus viel gefährlicher als der „gemeine“ Feinstaub (PM10) sind. Auf diese bezogen ist auch eine gewisse Messbarkeit einer auf Fahrverbote abzielende Maßnahme gegeben (geschätzt 2008: um 5 %, 2010: 5 bis 10 %, 1012: 10 bis 15 % innerhalb stark befahrener Straßenabschnitte).

Allein zur Bekämpfung von PM10 ist die Umweltzone aus Sicht der FDP-Fraktion aber sehr schlecht bis gar nicht geeignet. Selbst die Verwaltung geht davon aus, dass sie Auswirkungen der Fahrverbote für den Bereich der Feinstäube, für die ein Grenzwert festgelegt ist (PM10), äußerst gering sind (geschätzt 2008: 1 bis 2 %, 2010: 3 bis 5%, 2012: 6 bis 8%). Die Wirkungen einer Umweltzone, die allein darauf ausgerichtet ist, sind damit äußerst begrenzt. Die Fahrverbote laufen damit in Ihrer Wirkung fast in Leere.

Die FDP Fraktion spricht sich vor dem Hintergrund der mit diesem Änderungsantrag umrissenen Elemente derzeit für eine Umweltzone in Hannover aus.

Zu Nr. 1

Die Umweltzone soll nicht von vornherein eine Dauereinrichtung werden. Jeweils für ein Jahr beschlossen ist der Verlängerung der Maßnahme stets die Aufbereitung der Luftmesswerte und der gesetzlichen Rahmenbedingungen zugrundezulegen. Die FDP Fraktion geht davon aus, dass die technische Fortentwicklung eine Umweltzone künftig entbehrlich werden lässt, ohne dadurch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.

Zu Nr. 2

Zur Sicherung von Handwerk, Handel und Gewerbe sollten ausreichende Übergangsfristen in Form von Ausnahmefristen für deren Fahrzeuge, die noch nicht die Anforderungen an die Plakettenverordnung erfüllen, verankert werden, so dass im Wesentlichen im Wege der Neuanschaffung der Tatbestand an Bedeutung verliert. Gleiches muss für die Anlieger der Umweltzone gelten.

Zu Nr. 3

Die in dem Plan angeführten Kriterien sind aus Sicht der FDP-Fraktion zu unbestimmt, so dass zur Klarheit und Verlässlichkeit anlässlich der Erteilung von Ausnahmen diese Begriffe bereits durch die Verwaltung und nicht erst durch die Gerichte ausdefiniert werden sollten.

Zu Nr. 5

Auswärtigen, insbesondere aber Messegästen, die über die lokale Umweltzone naturgemäß keine Kenntnis haben, muss die Gelegenheit eröffnet werden, bereits möglichst frühzeitig über diese informiert zu werden und gegebenenfalls auch bereits bei Kauf des Messetickets oder Buchung des Hotels eine entsprechende Fahrzeugplakette und/oder eine zeitlich befristete Ausnahme zu erhalten. Andernfalls wird es den Messegästen vielfach nicht möglich sein, die innerhalb der Umweltzone liegenden Hotels anzufahren. Hier muss im Sinne der Erhaltung eines lebendigen Messestandortes eine einfache und praktikable Lösung gefunden werden.

F.d.R.

Wilfried H. Engelke Paul Burkhard Schneider
Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer