Anfrage Nr. 1787/2019:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Paragraphen 25a und b, AufenthaltG

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Paragraphen 25a und b, AufenthaltG

Mit der Einführung der Paragraphen 25 a und b ins Aufenthaltsgesetz wurde zum ersten Mal eine längst überfällige, stichtagsunabhängige Regelung implementiert, die langfristig geduldeten Menschen die Chance geben sollte, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erlangen. Die Erwartungen waren hoch, dass so Kettenduldungen beendet und langjährig in Deutschland lebenden Menschen eine Perspektive geboten werden könnte. Doch die Erteilungen blieben hinter den Erwartungen zurück, da die Voraussetzungen zur Erteilung hoch angesetzt sind und teilwiese kaum erfüllbar sind — trotz bewusst großem Handlungsspielraum für die lokalen Ausländerbehörden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie viele Menschen in Hannover verfügen aktuell (bitte mit Angabe des Stichtags) über einen Aufenthaltstitel nach §25 a und/oder b?
2. Wird bei der Erteilung bzw. Verlängerung einer Duldung standardmäßig die Möglichkeit der Anwendung der §§25 a und b AufenthG überprüft und hierzu beraten? Gibt es ein standardisiertes Verfahren und wie sieht dieses aus?
3. Wie lange dauern die Prüfverfahren (durchschnittlich und maximal) zur Erteilung/Nichterteilung des Aufenthaltstitels nach den §§ 25a und 25b AufenthG und was sind die häufigsten Ablehnungsgründe eines Antrags auf diese Aufenthaltstitel?

Dr.Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende