Informationsdrucksache Nr. 1781/2011:
Umsetzung des Programms „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1781/2011
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Umsetzung des Programms „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“

1. Ausgangslage

Mit der Drucksache Nr. 2177/2009 „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, bis zum Schuljahr 2012/2013 von den 56 Grundschulen insgesamt 21 zu Ganztagsschulen auszubauen. Zum Schuljahr 2010/2011 konnten acht Grundschulen den Ganztagsbetrieb nach dem mit der Drucksache verabschiedeten Rahmenkonzept aufnehmen (siehe dazu auch Informationsdrucksache Nr. 1993/2010). Für jede Schule wurde dazu ein pädagogisches Handlungskonzept erstellt, das den Ratsgremien in den jeweiligen Informationsdrucksachen vorgestellt wurde (siehe Drucksachen Nr. 1994 – 2001/2010).

Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2011 wurde beschlossen, das Konzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen aus der Drucksache 2177/2009 von 21 auf mindestens 25 Grundschulen zum Schuljahr 2012/2013 zu erweitern. Das Programm soll in den Nachfolgejahren so ausgebaut werden, dass jede Grundschule, die Ganztagsschule werden möchte, aufgenommen werden kann.

Zum Schuljahr 2011/2012 sind weitere acht Grundschulen als offene Ganztagsschulen genehmigt worden. Die Handlungskonzepte dieser Schulen werden in eigenen Informationsdrucksachen vorgestellt. Als weitere Schule wurde die Albert-Schweitzer-Schule als teilweise offene Ganztagsschule in das Programm aufgenommen, nachdem das Modellprojekt zur Schulkinderbetreuung in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ausgelaufen ist.


2. Kooperationspartner der Ganztagsgrundschulen

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Ganztagsprogramms an den einzelnen Schulen sind neben der Schulleitung die Kooperationspartner verantwortlich. Diese Aufgaben werden von zwei pädagogischen Fachkräften wahrgenommen, die jeweils ca. halbtags beschäftigt sind. Eine Person ist schwerpunktmäßig für die Koordinationsaufgaben verantwortlich, eine weitere Person für die Betreuungsaufgaben. Beide Personen sind zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten verpflichtet.

Diese Zusammenarbeit hat sich im letzten Schuljahr bewährt, so dass alle bisherigen Kooperationspartner die Aufgabe weiterhin wahrnehmen. Für die neu bewilligten Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2011/2012 konnten schon erfahrene, aber auch neue Kooperationspartner gewonnen werden.

Folgende Kooperationspartner sind an den einzelnen Schulen tätig:


GTS seit
Stadt-
bezirk
Ganztagsgrundschule
Kooperationspartner
Schuljahr 2010/2011
2
GS Alemannstraße
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V.

4
GS Lüneburger Damm
Stephansstift gGmbH

5
Kurt-Schumacher-Schule
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V.

6
GS Wasserkampstraße
Christlicher Verein junger Menschen Hannover e. V

8
Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule
Turn-Klubb zu Hannover e. V.

8
GS Suthwiesenstraße
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V.

10
Egestorffschule
Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e. V

11
Gebrüder-Körting-Schule
HELP e. V. Human Environment Life-Protection
Schuljahr 2011/2012
3
GS Grimsehlweg
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

3
GS Hägewiesen
Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V.

4
GS Groß-Buchholzer Kirchweg
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

4
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule
Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V.

8
GS Loccumer Straße
Turn-Klubb zu Hannover e. V.

9
GS Wettbergen
Caritasverband Hannover e. V.

10
Albert-Schweitzer-Schule
Landeshauptstadt Hannover, FB Jugend und Familie

12
GS Am Stöckener Bach
HELP e. V. Human Environment Life-Protection

12
GS Fuhsestraße
HELP e. V. Human Environment Life-Protection




3. Schwerpunkte bei den AG-Angeboten

Um ein auf den Bedarf und die pädagogischen Erfordernisse ausgerichtetes Ganztagsangebot aufbauen zu können, wurden an allen offenen Ganztagsgrundschulen die Kinder und Eltern, die Schulleitungen sowie die Akteure im Stadtteil befragt. Der daraufhin entwickelte Wochenplan wurde den Eltern zugeschickt, die dann ihre Kinder für die einzelnen Tage in der Ganztagschule angemeldet haben.

Neben der Betreuung im Früh- und Spätdienst sowie in der Mittagszeit werden täglich mehrere Arbeitsgemeinschaften angeboten, die nach dem ermittelten Bedarf und nach pädagogischen Gesichtpunkten zusammengestellt werden.

Im 2. Schulhalbjahr 2010/2011 hat sich in den acht offenen Ganztagsgrundschulen folgende Schwerpunktsetzung ergeben:
· Kulturelle Bildung 36 %
· Sport 27 %
· Förder- und Forderangebote 12 %
· Freies Spiel 7 %
· Natur- und Technik 6 %
· PC-Angebote 4 %
· Sonstiges (z. B. Kochen, Entspannung, Alt und Jung) 9 %

Da nach dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums alle Kinder aufgenommen werden müssen, die von ihren Eltern angemeldet werden, wird der Umfang der ganztagsspezifischen Angebote jeweils angepasst. In den einzelnen Schulen finden deshalb je nach Anzahl der teilnehmenden Kinder täglich drei bis acht Arbeitsgemeinschaften statt.



4. Teilnahme an den ganztagsspezifischen Angeboten

Bereits im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 wurde ein großes Interesse an den offenen Ganztagsgrundschulen deutlich. Im Durchschnitt nahmen 81 Kinder pro Tag und Schule an den Angeboten teil. Im 2. Schulhalbjahr 2010/2011 nahm die Teilnahme leicht zu auf durchschnittlich 82 Kinder pro Tag und Schule.

Im 1. Schulhalbjahr 2011/2012 ist bei den bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen ein deutlicher Anstieg bei den Teilnahmen auf durchschnittlich 94 Kinder pro Tag und Schule festzustellen. Einige Schulen berichten, dass besonders viele Erstklässler angemeldet worden sind.

In den neuen Ganztagsgrundschulen liegt die Teilnahmezahl mit 80 Kindern pro Tag und Schule etwas niedriger. Das könnte nach den Erfahrungen aus dem Schuljahr 2010/2011 damit zusammen hängen, dass vier von den acht Grundschulen vorher nicht am Programm „Schule im Stadtteil“ teilgenommen haben.

In den meisten der beteiligten Ganztagsgrundschulen ist zudem ein bedarfsgerechter Früh- und Spätdienst eingerichtet worden.




5. Vertragliche Gestaltung

Die vertragliche Gestaltung wurde im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 nach dem Erlass des Kultusministeriums vom 05.05.2004 „Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten an Schulen“ vorgenommen. Der Erlass lies den Abschluss von Kooperationsverträgen und Freien Dienstleistungsverträgen zu.

Aufgrund von arbeitsrechtlichen Prüfungen wurde der Erlass überarbeitet. Mit Stand vom 30.11.2010 wurde den Schulen die Handreichung „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“, in überarbeiteter Fassung dann vom 23.05.2011, zur Verfügung gestellt. Danach wird den Schulen empfohlen, vorrangig Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnern abzuschließen. Freie Dienstleistungsverträge können nur noch für außerunterrichtliche AGs abgeschlossen werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen des Anbieters dies zulassen. Für die Betreuung der Kinder in der Mittagszeit, bei den Hausaufgaben oder im Früh- und Spätdienst sind nur noch Arbeitsverträge zulässig. Diese Arbeitsverträge können mit dem Land oder mit einem Kooperationspartner abgeschlossen werden.

Diese neuen Regelungen haben zur Folge, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, so dass sich die finanziellen Aufwendungen für die Ganztagsgrundschulen erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Beim Ausbau von Ganztagsgrundschulen werden Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen. Für Eltern bieten sich Möglichkeiten der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.

Kostentabelle


6. Finanzierung

6.1 Landesfinanzierung

Für die Finanzierung der Ganztagsangebote bewilligt das Niedersächsische Kultusministerium den Schulen eine Grundausstattung. Sie errechnet sich aus der Anzahl der 3. und 4. Klassen, für die je 2,5 Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Eine dreizügige Schule erhält somit 15 Lehrerstunden. In der Regel werden diese Stunden kapitalisiert; berechnet werden für eine Lehrerstunde 1.760 € pro Jahr. Es stehen dann jährlich 26.400 € zur Verfügung.

6.2 Städtische Finanzierung

Neben der Grundausstattung waren von Seiten der Stadt Hannover Mittel in Höhe von 70.000 € jährlich bei 50 teilnehmenden Kindern täglich vorgesehen (siehe Beschlussdrucksache Nr. 2177/2009).


Aufgrund der hohen Teilnahmezahl mussten den Schulen bereits im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 mehr städtische Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die verlässliche Betreuung zu sichern und allen Kindern ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zur Verfügung stellen zu können (siehe hierzu auch Informationsdrucksache Nr. 1993/2010).

Mit den nun notwendigen Sozialversicherungsbeiträgen erhöht sich der städtische Finanzierungsanteil auf durchschnittlich 131.000 € pro Schule bei den derzeit durchschnittlichen Teilnahmezahlen von 94 Kindern pro Tag und Schule.

Für 2011 stehen die finanziellen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Haushalt (Produkt 24302) zur Verfügung. Diese Mittel sind auskömmlich.

42.5 4
Hannover / 12.09.2011