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1.
Ausgangslage
Mit der Drucksache Nr. 2177/2009 „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, bis zum Schuljahr 2012/2013 von den 56 Grundschulen insgesamt 21 zu Ganztagsschulen auszubauen. Zum Schuljahr 2010/2011 konnten acht Grundschulen den Ganztagsbetrieb nach dem mit der Drucksache verabschiedeten Rahmenkonzept aufnehmen (siehe dazu auch Informationsdrucksache Nr. 1993/2010). Für jede Schule wurde dazu ein pädagogisches Handlungskonzept erstellt, das den Ratsgremien in den jeweiligen Informationsdrucksachen vorgestellt wurde (siehe Drucksachen Nr. 1994 – 2001/2010).
Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2011 wurde beschlossen, das Konzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen aus der Drucksache 2177/2009 von 21 auf mindestens 25 Grundschulen zum Schuljahr 2012/2013 zu erweitern. Das Programm soll in den Nachfolgejahren so ausgebaut werden, dass jede Grundschule, die Ganztagsschule werden möchte, aufgenommen werden kann.
Zum Schuljahr 2011/2012 sind weitere acht Grundschulen als offene Ganztagsschulen genehmigt worden. Die Handlungskonzepte dieser Schulen werden in eigenen Informationsdrucksachen vorgestellt. Als weitere Schule wurde die Albert-Schweitzer-Schule als teilweise offene Ganztagsschule in das Programm aufgenommen, nachdem das Modellprojekt zur Schulkinderbetreuung in Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ausgelaufen ist.
2. Kooperationspartner der Ganztagsgrundschulen
Für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Ganztagsprogramms an den einzelnen Schulen sind neben der Schulleitung die Kooperationspartner verantwortlich. Diese Aufgaben werden von zwei pädagogischen Fachkräften wahrgenommen, die jeweils ca. halbtags beschäftigt sind. Eine Person ist schwerpunktmäßig für die Koordinationsaufgaben verantwortlich, eine weitere Person für die Betreuungsaufgaben. Beide Personen sind zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten verpflichtet.
Diese Zusammenarbeit hat sich im letzten Schuljahr bewährt, so dass alle bisherigen Kooperationspartner die Aufgabe weiterhin wahrnehmen. Für die neu bewilligten Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2011/2012 konnten schon erfahrene, aber auch neue Kooperationspartner gewonnen werden.
Folgende Kooperationspartner sind an den einzelnen Schulen tätig:
GTS seit | Stadt-
bezirk | Ganztagsgrundschule | Kooperationspartner |
Schuljahr 2010/2011 | 2 | GS Alemannstraße | Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. |
| 4 | GS Lüneburger Damm | Stephansstift gGmbH |
| 5 | Kurt-Schumacher-Schule | Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V. |
| 6 | GS Wasserkampstraße | Christlicher Verein junger Menschen Hannover e. V |
| 8 | Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule | Turn-Klubb zu Hannover e. V. |
| 8 | GS Suthwiesenstraße | Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. |
| 10 | Egestorffschule | Diakonisches Werk Stadtverband Hannover e. V |
| 11 | Gebrüder-Körting-Schule | HELP e. V. Human Environment Life-Protection |
Schuljahr 2011/2012 | 3 | GS Grimsehlweg | Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. |
| 3 | GS Hägewiesen | Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V. |
| 4 | GS Groß-Buchholzer Kirchweg | Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. |
| 4 | Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule | Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. |
| 8 | GS Loccumer Straße | Turn-Klubb zu Hannover e. V. |
| 9 | GS Wettbergen | Caritasverband Hannover e. V. |
| 10 | Albert-Schweitzer-Schule | Landeshauptstadt Hannover, FB Jugend und Familie |
| 12 | GS Am Stöckener Bach | HELP e. V. Human Environment Life-Protection |
| 12 | GS Fuhsestraße | HELP e. V. Human Environment Life-Protection |
3. Schwerpunkte bei den AG-Angeboten
Um ein auf den Bedarf und die pädagogischen Erfordernisse ausgerichtetes Ganztagsangebot aufbauen zu können, wurden an allen offenen Ganztagsgrundschulen die Kinder und Eltern, die Schulleitungen sowie die Akteure im Stadtteil befragt. Der daraufhin entwickelte Wochenplan wurde den Eltern zugeschickt, die dann ihre Kinder für die einzelnen Tage in der Ganztagschule angemeldet haben.
Neben der Betreuung im Früh- und Spätdienst sowie in der Mittagszeit werden täglich mehrere Arbeitsgemeinschaften angeboten, die nach dem ermittelten Bedarf und nach pädagogischen Gesichtpunkten zusammengestellt werden.
Im 2. Schulhalbjahr 2010/2011 hat sich in den acht offenen Ganztagsgrundschulen folgende Schwerpunktsetzung ergeben:
· Kulturelle Bildung 36 %
· Sport 27 %
· Förder- und Forderangebote 12 %
· Freies Spiel 7 %
· Natur- und Technik 6 %
· PC-Angebote 4 %
· Sonstiges (z. B. Kochen, Entspannung, Alt und Jung) 9 %
Da nach dem Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ des Niedersächsischen Kultusministeriums alle Kinder aufgenommen werden müssen, die von ihren Eltern angemeldet werden, wird der Umfang der ganztagsspezifischen Angebote jeweils angepasst. In den einzelnen Schulen finden deshalb je nach Anzahl der teilnehmenden Kinder täglich drei bis acht Arbeitsgemeinschaften statt.
4. Teilnahme an den ganztagsspezifischen Angeboten
Bereits im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 wurde ein großes Interesse an den offenen Ganztagsgrundschulen deutlich. Im Durchschnitt nahmen 81 Kinder pro Tag und Schule an den Angeboten teil. Im 2. Schulhalbjahr 2010/2011 nahm die Teilnahme leicht zu auf durchschnittlich 82 Kinder pro Tag und Schule.
Im 1. Schulhalbjahr 2011/2012 ist bei den bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen ein deutlicher Anstieg bei den Teilnahmen auf durchschnittlich 94 Kinder pro Tag und Schule festzustellen. Einige Schulen berichten, dass besonders viele Erstklässler angemeldet worden sind.
In den neuen Ganztagsgrundschulen liegt die Teilnahmezahl mit 80 Kindern pro Tag und Schule etwas niedriger. Das könnte nach den Erfahrungen aus dem Schuljahr 2010/2011 damit zusammen hängen, dass vier von den acht Grundschulen vorher nicht am Programm „Schule im Stadtteil“ teilgenommen haben.
In den meisten der beteiligten Ganztagsgrundschulen ist zudem ein bedarfsgerechter Früh- und Spätdienst eingerichtet worden.
5. Vertragliche Gestaltung
Die vertragliche Gestaltung wurde im 1. Schulhalbjahr 2010/2011 nach dem Erlass des Kultusministeriums vom 05.05.2004 „Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten an Schulen“ vorgenommen. Der Erlass lies den Abschluss von Kooperationsverträgen und Freien Dienstleistungsverträgen zu.
Aufgrund von arbeitsrechtlichen Prüfungen wurde der Erlass überarbeitet. Mit Stand vom 30.11.2010 wurde den Schulen die Handreichung „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“, in überarbeiteter Fassung dann vom 23.05.2011, zur Verfügung gestellt. Danach wird den Schulen empfohlen, vorrangig Kooperationsverträge mit außerschulischen Partnern abzuschließen. Freie Dienstleistungsverträge können nur noch für außerunterrichtliche AGs abgeschlossen werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen des Anbieters dies zulassen. Für die Betreuung der Kinder in der Mittagszeit, bei den Hausaufgaben oder im Früh- und Spätdienst sind nur noch Arbeitsverträge zulässig. Diese Arbeitsverträge können mit dem Land oder mit einem Kooperationspartner abgeschlossen werden.
Diese neuen Regelungen haben zur Folge, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, so dass sich die finanziellen Aufwendungen für die Ganztagsgrundschulen erhöhen.