Drucksache Nr. 1755/2006:
Bebauungsplan Nr. 534, 1. Änderung - Nördlich Behnstraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1755/2006
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 534, 1. Änderung - Nördlich Behnstraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 534, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Durch die Änderung wird ein vorhandener, mit der Stadtbahn gut erreichbarer Fachmarkt- und Bürostandort gesichert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen mit einem Baumarkt bebauten Bereich an der Hildesheimer Straße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen in erster Linie Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes (hervorgehobener Fachmarktstandort) und des Flächennutzungsplanes (gemischte Baufläche und Bereich mit Marktfunktionen) umgesetzt werden, da es bei der zur Zeit geltenden Nutzungsart Industriegebiet, für die die BauNVO von 1968 anzuwenden ist, zu Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelsbetrieben kommen kann. Dazu soll der Baublock zwischen der Hildesheimer Straße, Straße Am Eisenwerk, Garvensstraße und und Behnstraße jetzt als Kerngebiet ausgewiesen werden. Die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel soll eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Ausnutzung des Baugrundstückes soll der vorhandene Bestand festgeschrieben werden.

Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat am 26.01.2006 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Am 09.02.2006 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 03.03. bis zum 03.04.2006 stattfand. Anregungen sind während dieser Zeit nicht eingegangen.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 3 zur Drucksache sind die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben. Diese Stellungnahmen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurfsbegründung öffentlich ausgelegt.

61.12 
Hannover / 30.08.2006