Drucksache Nr. 1746/2017:
Leitlinie für die Vergabe von Hallenzeiten in den städtischen Schulsporthallen

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1746/2017
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Leitlinie für die Vergabe von Hallenzeiten in den städtischen Schulsporthallen

Antrag,

den Handlungsleitlinien zur Verteilung von Hallenzeiten in städtischen Schulsporthallen (Vergabekriterien, Ziff. III) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Konzept berücksichtigt die Interessen von Sportlerinnen und Sportlern in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss des Änderungsantrages Nr. 2532/2014 zum Haushaltssicherungskonzeptes 2015-2017 (HSK IX) wurde die Verwaltung beauftragt,
I. die Einrichtung eines Internetportals umzusetzen
II. bestehende Sonderregelungen einzelner Vereine abzubauen
III. ein Konzept für Vergabekriterien von Sporthallenzeiten zu entwickeln


zu I)

Das Internetportal der städtischen Sporthallenverwaltung ist seit dem 22.08.2016 online geschaltet. Auf der städtischen Internetseite ist unter dem Link www.hannover.de/Sporthallenvermietung der Zugang zum Online-Portal zu finden.

Das Auskunftssystem bietet u.a. Vereinen, Bürger/innen und Sportinteressierten die Möglichkeit, online nach freien Zeiten (montags-freitags) in den städtischen Schulsporthallen zu suchen und für diese eine elektronische Buchungsanfrage zu stellen.

Neben der Suche nach freien Hallenzeiten bietet das Portal weitere Informationen. So können über Suchkriterien Auskünfte zu bestehenden Sportangeboten in einzelnen Hallen oder auch stadtteilbezogen aufgerufen werden.

zu II)

Dieser Punkt zielte auf vier bestehende (Alt) –Schlüsselgewaltverträge ab, die den Vereinen Sonderkonditionen eingeräumt hatten. Die Verträge wurden durch die Verwaltung zum 31.12.2015 gekündigt. Den betroffenen Vereinen werden seit diesem Zeitpunkt für die Nutzung der Schulsporthallen die üblichen Betriebskostenbeiträge auf Grundlage der Miet- und Benutzungsbedingungen für schulische Sporthallen und Schuleinrichtungen der Landeshauptstadt Hannover in Rechnung gestellt. Die Betreuung der Schulsporthallen erfolgt - wie an allen anderen Standorten auch - im Rahmen der Schulhausmeisterdienste durch den Fachbereich Schule.

zu III)

Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule stellt den Sportvereinen, anderen Sportanbietern sowie privaten Sportgruppen außerhalb der Unterrichtszeiten derzeit (Stand: Schuljahr 2016/2017) ca. 166 Schulsporthallen gegen Zahlung eines Betriebskosten-zuschusses sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für Punktspiele und Turniere zur Verfügung.

Für die Entwicklung der Vergabekriterien wurde eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe aus Mitarbeiter/innen der Fachbereiche Schule bzw. Sport und Bäder sowie einem Vertreter des Stadtsportbundes eingerichtet. Das gemeinsam erarbeitete Konzept basiert hierbei auf drei Säulen:


1. Sporthallenspezifische Sportarten

2. Verteilungsgrundsätze / Punktesystem

3. Sonstige Kriterien



1. Sporthallenspezifische Sportarten

Anhand der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung ist festzustellen, dass insbesondere im Bereich der Ballsportarten Nachfrage für Trainingszeiten in großen Drei-Feld-Sporthallen (> 800 qm) sowie in mittelgroßen Sporthallen (300 – 800 qm) nicht ausreichend bedient werden kann. Daher sollen Trainingszeiten in großen Sporthallen zukünftig vorrangig an Nutzerinnen und Nutzer vergeben werden, die keine oder nur geringe Alternativen für die Ausübung ihrer Sportart haben, sei es alleine aufgrund der Größenanforderung für das Spielfeld oder anderer notwendiger Ausstattungsmerkmale in großen Sporthallen. Die Projektgruppe hat hierzu eine Festlegung mit folgenden Sportarten getroffen:

Badminton, Basketball, Faustball, Floorball/Unihockey, Fußball (bis D Jugend), Handball, Hockey, Inlinehockey, Inline-Rollkunstlauf/ Rollsport/Rollerderby, Korbball, Kunstradsport, Rollstuhlbasketball, Turnen, Volleyball.

Ausgenommen von dieser Regelung werden die Standorte sein, an denen aus historischen und organisatorischen Gründen eine Segmentnutzung in den Drei-Feld-Sporthallen (z.B. Leibnizschule, IGS Stöcken) stattfinden muss.


2. Verteilungsgrundsätze / Punktesystem

Bei dem Bedarf an Trainingszeiten ist zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen im Leistungs- und Breitensport sowie nach Altersklassen zu differenzieren. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes wurden nach gemeinsamen Gesprächen mit den betroffenen Fachverbänden für jede Sportart
  • Abgrenzungskriterien zwischen Leistungs- und Breitensport (Spielklasseneinteilung) festgelegt.
  • der daraus resultierende Bedarf an Trainingszeiten und Sporthallenflächen definiert. (Grundsätzlich wird hierbei von einer Regeltrainingseinheit von 90 Minuten ausgegangen. Sportartspezifische Abweichungen wie z.B. beim Inline-Hockey sind möglich)
  • die zum Spiel –und Wettkampfbetrieb gemeldeten Mannschaften / Gruppen erfasst.

Darauf aufbauend erfolgte unter Berücksichtigung der

  • Anzahl der Mannschaften/Gruppen
  • Spielklassenzugehörigkeit
  • Altersklassen (Senioren, Erwachsene, Kinder und Jugendliche)
  • Nutzungsmöglichkeiten von vereinseigenen bzw. nicht-städtischen Sporthallen

die Entwicklung eines Modells zur rechnerischen Ermittlung des Trainingsflächenbedarfs der Sportarten bzw. einzelner Sportvereine.

Ziel war es, die genannten Aspekte in ein vergleichbares Verhältnis zueinander zu bringen. Dieses hat sich als sehr komplexe Aufgabe erwiesen. Die Projektgruppe hat sich daher dazu entschieden, ein Punktesystem zu entwickeln.

Um eine Bewertung des notwendigen Flächenbedarfes im Kontext mit den Wochentrainingseinheiten der unterschiedlichen Leistungsklassen vornehmen zu können, wurde den Schulsporthallenflächen eine Punktzahl nach folgendem Muster zugeordnet:

Sportflächenpunkte je Trainingseinheit (90 min)

kleine Sporthalle bis 288 qm (K)


und Segmentnutzungen 2 Punkte

Mittlere Sporthallen bis 800 qm (M) 4 Punkte

Große Sporthallen über 800 qm (G) 6 Punkte

Basierend auf den Angaben der Fachverbände bzgl. Mannschaftszahl und Spielklasseneinteilung kann damit für jede Sportart und für jeden Verein ein rechnerischer Wert an Sportflächenbedarfen ermittelt werden, und dieser in Abgleich zu den vorhandenen Trainingszeiten der einzelnen Vereine gebracht werden. Hieraus lassen sich dann mögliche Differenzen erkennen und entsprechende Bedarfe ableiten. Voraussetzung für ein Gelingen wird aber auch sein, dass die Sportvereine die Angaben zu den ausgeübten Sportarten in den Sporthallen sowie zu nicht genutzten Hallenzeiten auf einem aktuellen Stand halten und diese Informationen an die städtische Sporthallenverwaltung weitergeben. Nur so kann es zu einer Optimierung der ohnehin schon hohen Auslastung der städtischen Schulsporthallen kommen.

Zur Verdeutlichung des Modells finden sich eine schematische Darstellung des Punktesystems (Anlage 1) sowie ein fiktives Berechnungsbeispiel (Anlage 2) im Anhang dieser Drucksache.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gegenüberstellung des rechnerischen Anspruchs nach dem Punktsystem (basierend auf den Zahlen der gemeldeten Mannschaften in der Saison 2016/2017) und der tatsächlichen Hallenbelegung im Jahr 2016 (Winterhalbjahr) mit Blick auf die unterschiedlichen Sportarten.


Tabelle Sportarten: Soll-Ist-Vergleich im Punktesystem

Sportarten
SOLL-
Summe
IST-Summe
inkl.
Externe SPH
Diffe-
renz
Badminton
256
249
-24
Basketball
496
612
116
Faustball
170
118
-52
Floorball
114
39
-75
Fußball
1452
1448
-32
Handball
1272
1520
189
Hockey
1084
794
-312
Korbball
132
138
6
Kunstradsport
18
20
2
Rollstuhlbasketball
36
8
-28
Rollsport/Inlinehockey/Rollkunstlauf
60
82
22
Turnen
455
455
0
Volleyball
498
672
174
Summe
6043
6154
-14
(Erläuterung - = Fehlbedarf, + = Überhang)

Die Tabelle bietet zunächst eine Darstellung der Situation im Hinblick auf die unter- schiedlichen Sportarten. Mit Hilfe des Punktesystems können im nächsten Schritt auch die Ansprüche der einzelnen Vereine verglichen und ins Verhältnis zueinander gesetzt werden.

Wie den Daten des Soll-Ist-Vergleiches zu entnehmen ist, sind in der Gesamtbetrachtung die Abweichungen zwischen dem berechneten Anspruch und der heutigen Belegungssituation nicht sehr gravierend. In der Gesamtsumme sind derzeit vergebenen Hallenzeiten gegenüber dem berechneten Anspruch nahezu ausgeglichen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass temporäre Sporthallensperrungen die Auswertung der Ist-Belegungen beeinflusst haben. Darüber hinaus konnten die Ist-Zahlen nur auf Grundlage der von den Sportvereinen hinterlegten Vertragsunterlagen ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Informationen in der Vergangenheit durch die Vereine gegenüber der Sporthallenverwaltung teilweise nicht aktualisiert worden sind, und es somit vereinzelt Abweichungen zu den tatsächlich ausgeführten Sportarten in den Sporthallen gibt. Die größte Differenz in der Tabelle ist bei der Sportart Hockey zu verzeichnen. Da es sich hierbei in erster Linie um eine Outdoor-Sportart handelt und sich die Trainingszeiten in der Halle auf die Wintermonate beschränken, kann dieser Wert nicht unbedingt repräsentativ für das ganze Jahr herangezogen werden.

Aus Sicht der Projektgruppe ist eine komplette Neuvergabe aller Hallenzeiten nach heutigem Stand weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr soll die Anwendung des Punktesystems für frei werdende Hallenzeiten sowie die Vergabe von Trainingszeiten in neu gebauten Schulsporthallen erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass sich die oben dargestellten Unausgewogenheiten zwischen den Sportarten durch die Anwendung des neuen Systems mittelfristig ausgleichen werden. Gleiches gilt für die Belegungszeiten der einzelnen Vereine innerhalb der Sportarten. Sollte dieses wider Erwarten in einem absehbaren Zeitraum nicht gelingen (2 Jahre), wären ggfs. gezielte Umverteilungen von Trainingszeiten zwischen den Sportarten bzw. Vereinen vorzunehmen. Zusätzlich wird die Verwaltung bei den Sportarten, in denen gem. der vorstehenden Tabelle die größten Differenzen bestehen, gezielt prüfen, worin die Ursachen hierfür liegen und inwieweit bestehende Ungleichgewichte kurzfristiger ausgeglichen werden können. Dies gilt insbesondere auch für Differenzen innerhalb von Sportarten. Entscheidungen über größere Verschiebungen von Hallenzeiten trifft die Verwaltung in Abstimmung mit dem SSB, den Fachverbänden und ggfs. Vereinsvertreter/innen.


3. Sonstige Kriterien

Bei der zukünftigen Vergabepraxis von Hallenzeiten sind neben dem unter Ziffer 2 beschriebenen rechnerischen Vergabesystem auch noch weitere Kriterien zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich u.a.
  • um die Bereitstellung von Ersatzzeiten bei sanierungsbedingten Sperrungen von Schulsporthallen
  • die Beachtung von regionalen Notwendigkeiten einzelner Vereine
  • Ausstattungsmerkmale von Sporthallen (z.B. Geräteraumkapazitäten, Linierung)
  • historisch gewachsene Segmentnutzung in bestimmten Schulsporthallen (s. Ziffer 1, sporthallenspezifische Sportarten).

Die Verwaltung verspricht sich durch das vorgelegte System, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Internetportal eine transparentere Situation und eine größere Gerechtigkeit bei der Vergabe von Trainingszeiten. Es wird vorgeschlagen, die Anwendung der Handlungsleitlinien in einem regelmäßigen Rhythmus (alle 2 Jahre) gemeinsam mit dem Stadtsportbund, den Fachverbänden und dem Fachbereich Sport und Bäder zu evaluieren, um deren Wirksamkeit zu überprüfen und ggfs. Nachsteuerungen vorzunehmen.

40.3 
Hannover / 25.07.2017