Drucksache Nr. 1745/2012:
Ausbau der Hindenburgstraße zwischen Scharnhorststraße und Adenauerallee

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1745/2012
2
 

Ausbau der Hindenburgstraße zwischen Scharnhorststraße und Adenauerallee

Antrag,

1. der Fortsetzung des Ausbaus der Hindenburgstraße mit den Abschnitten Ellernstraße bis Kaiserallee und Kaiserallee bis Adenauerallee, wie in Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit
§ 10 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.024

Bezeichnung Gemeindestraße / Hindenburgstraße

Ansatz 2012 500.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2013 1.150.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.024
Gemeindestraße / Hindenburgstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 907.500,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.650.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -742.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 22.688,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 41.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 18.563,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -37.125,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -37.125,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 1.650.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 115.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Kosten für den Ausbau der Gleise und die Wiederherstellung der Flächen werden durch die Infrastrukturgesellschaft direkt getragen. Die Kosten für diese Maßnahme betragen
ca. 700.000 € und sind nicht in den o. g. Kosten enthalten.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr eingestuft.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Hindenburgstraße wird ab 2012 in Bauabschnitten grunderneuert. Die Grunderneuerung des ersten Bauabschnittes zwischen Scharnhorststraße und Ellernstraße wird z. Zt. durchgeführt. Auch für die geplanten Bauabschnitte zwischen Ellernstraße und Kaiserallee sowie zwischen Kaiserallee und Adenauerallee weist die Straße aufgrund des Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues und ihres Querschnittes nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die bituminös befestigte Fahrbahn hat eine Breite von 10,50 m. In der Fahrbahnmitte ist eine nicht mehr benötigte Straßenbahngleisanlage vorhanden. Am südlichen Fahrbahnrand wird in Längsrichtung geparkt. Der südliche Fußweg hat eine Breite von 3,00 m und im Bereich zwischen Kaiserallee und Adenauerallee eine Breite von 5,00 m und ist bituminös befestigt. Der Bereich nördlich der Fahrbahn ist unbefestigt. Auf dieser Fläche wird in Senkrechtaufstellung geparkt.
Es verkehren Linienbusse in beide Richtungen.
In der Hindenburgstraße Ecke Adenauerallee wird die ehemalige Stadtbahnhaltestelle der alten Linie 16 als Busterminal für Reisebusse genutzt.
Für die Hindenburgstraße gilt auf ganzer Länge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 Km/h.
Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes der Straße ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.

2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,00 m und wird bituminös befestigt. Durch das Setzen einer beidseitigen
50 cm breiten Gossenreihe wird die Fahrbahnbreite optisch schmaler erscheinen.

Der südliche Gehweg erhält eine Breite von 3,50 m und im Bereich Kaiserallee bis Adenauerallee 5,50 m, da hier die Grundstücksgrenze verspringt. Die Befestigung erfolgt mit Betonplatten (40/40 cm).

Südlich der Fahrbahn werden 2,00 m breite Längsparknischen und nördlich der Fahrbahn 4,30 m lange Senkrechtparknischen mit 70 cm Überhang in den Grünstreifen angeordnet. Die Parknischen werden mit Natursteinpflaster befestigt.

Im Bereich zwischen Adenauerallee und Ludwig-Barnay-Straße wird nördlich der Fahrbahn ein Busterminal für den Gelegenheitsbusverkehr erstellt. Es ist vorgesehen, die Busse hier nur zum be- und entladen halten zu lassen. Ein längerfristiges Parken ist nicht vorgesehen.
Um den Bussen, die aus nördlicher Richtung der Adenauerallee kommend ein Abbiegen in die Hindenburgstraße zu ermöglichen, wird eine Abbiegespur in der Adenauerallee erstellt, die nur von Bussen benutzt werden darf.
Auf der Nordseite der Hindenburgstraße, Ecke Adenauerallee, wird eine Fläche für ein Pedelec- Verleihsystem vorgehalten.

Im lichtsignalgesteuerten Kreuzungsbereich Ellernstraße entfällt die z. Zt. noch vorhandene Fahrspur zum Abbiegen in die Fritz-Behrens-Allee. Die Leistungsfähigkeit für eine Reduzierung auf jeweils eine Fahrspur pro Richtung wurde durch eine Untersuchung nachgewiesen.

Aufgrund vorhandener Leitungen können keine Bäume gepflanzt werden.

Für die Hindenburgstraße ist eine Geschwindigkeit von 30 Km/h ausgewiesen. Radfahrer sollen hier auf der Fahrbahn fahren.

Um auch die Belange von Zweiradfahrern zukünftig besser zu berücksichtigen, werden insgesamt 35 Fahrradbügel vorgesehen.

Die Beleuchtung wird erneuert und dem Ausbau angepasst.

Der Entwurf ist in Anlage 1 und 2 dargestellt.

3. UVP

Durch den Umbau der Hindenburgstraße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Die Fortsetzung der Baumaßnahme Hindenburgstraße ist für das Frühjahr 2013 vorgesehen.
66.21 
Hannover / 11.07.2012