Informationen:
verwandte Drucksachen:
1744/2013 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 16.09.2013: Sozialausschuss: Zur Kenntnis genommen
Nachrichtlich:
- Jugendhilfeausschuss
1744/2013 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Sozialausschuss An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis) |
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Familienbildungsstätten in Hannover werden von der evangelischen und katholischen Kirche, dem DRK und der Arbeiterwohlfahrt getragen. Sie bieten seit Jahren Elternbildung im gesetzlichen Sinne (siehe unten) an. Dies gilt auch für den Verein mannigfaltig e.V., der mit seinem Angebot speziell Eltern und Erziehungsberechtigte von Jungen und Jungen selbst anspricht. (Weitere Informationen zu den Angeboten zeigen die Internet-Seiten der genannten Institutionen).
In der Stadtverwaltung koordiniert der Fachbereich Jugend und Familie (Elternbildung, 51.30) die Elternbildung und regelt in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten und dem Verein "mannigfaltig e.V". insbesondere die Qualitätsmerkmale und die Qualitätssicherung der Angebote.
In gemeinsamen Gesprächen der Fachbereiche Soziales und Jugend und Familie mit den Familienbildungsstätten und dem Verein "mannigfalig e.V." wurde einvernehmlich folgendes mögliches Verfahren entwickelt:
Die Familienbildungsstätten und der Verein mannigfaltig e.V. nennen dem Fachbereich Soziales (50.5) die einzelnen konkreten Angebote der Elternbildung vor Herausgabe eines jeweils neuen Programms.
Gesetzliche Vorgaben:
„…(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere
1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,…“
Daneben beinhaltet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§§ 1 und 3) seit 2012 als Kernelement sog. „frühe Hilfen“ als primäre Prävention durch Elternbildung.