Informationsdrucksache Nr. 1744/2013:
Hannover-Aktiv-Pass: Einbindung der Elternbildungsangebote der Familienbildungsstätten und des Vereins mannigfaltig e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1744/2013
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Hannover-Aktiv-Pass: Einbindung der Elternbildungsangebote der Familienbildungsstätten und des Vereins mannigfaltig e.V.

Der Rat beschloss zum Haushaltsplan 2013, die Verwaltung zu beauftragen,

„…ein Konzept darüber vorzulegen, wie die Angebote der Hannoverschen Familienbildungsstätten zur Elternbildung sinnvoll und für die Zielgruppe attraktiv in den Hannover-Aktiv-Pass eingebunden werden können.“

Zur Einbindung der Elternbildungsangebote schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor:

Familienbildungsstätten in Hannover werden von der evangelischen und katholischen Kirche, dem DRK und der Arbeiterwohlfahrt getragen. Sie bieten seit Jahren Elternbildung im gesetzlichen Sinne (siehe unten) an. Dies gilt auch für den Verein mannigfaltig e.V., der mit seinem Angebot speziell Eltern und Erziehungsberechtigte von Jungen und Jungen selbst anspricht. (Weitere Informationen zu den Angeboten zeigen die Internet-Seiten der genannten Institutionen).

In der Stadtverwaltung koordiniert der Fachbereich Jugend und Familie (Elternbildung, 51.30) die Elternbildung und regelt in Zusammenarbeit mit den Familienbildungsstätten und dem Verein "mannigfaltig e.V". insbesondere die Qualitätsmerkmale und die Qualitätssicherung der Angebote.

In gemeinsamen Gesprächen der Fachbereiche Soziales und Jugend und Familie mit den Familienbildungsstätten und dem Verein "mannigfalig e.V." wurde einvernehmlich folgendes mögliches Verfahren entwickelt:

Die Familienbildungsstätten und der Verein mannigfaltig e.V. nennen dem Fachbereich Soziales (50.5) die einzelnen konkreten Angebote der Elternbildung vor Herausgabe eines jeweils neuen Programms.

  • Bei Bedarf (von 50.5) beurteilt oder klärt der Fachbereich Jugend und Familie (51.30), ob einzelne Angebote als Elternbildung im Sinne der og. gesetzlichen Regelungen anzusehen sind.
  • Für die sich danach ergebenden Angebote erstattet der Fachbereich Soziales den Trägern der Elternbildung die Teilnahmegebühren in Höhe von 50% der Gebühren bzw. bis zu einem von den Teilnehmer/-innen maximal zu leistenden Eigenanteil von 20 Euro.
  • Die Erstattungsregelung berücksichtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Inhaber/-innen von Hannover-Aktiv-Pässen und macht die Angebote attraktiv für diesen Personenkreis. Ähnlich gute Erfahrungen mit vergleichbaren Kostenregelungen in der VHS und beim Bildungsverein legen dies nahe.

Insgesamt wird eine Beteiligung der Familienbildungsstätten und des Vereins mannigfaltig e.V. die Attraktivität des Hannover-Aktiv-Passes steigern und ein sehr sinnvolles Angebot einkommensarmen Menschen besser zugänglich machen.


Gesetzliche Vorgaben:


Der Begriff der Elternbildung ist in SGB VIII, § 16 definiert. Hier heißt es:

„…(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere

1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,

2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,…“

Daneben beinhaltet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (§§ 1 und 3) seit 2012 als Kernelement sog. „frühe Hilfen“ als primäre Prävention durch Elternbildung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Familienbildungsstätten und des Vereins mannigfaltig e.V. zur Arbeit mit Eltern sprechen Mütter und Väter in gleicher Weise an. Sie sind darauf ausgerichtet, die Gleichberechtigung der Geschlechter weiter zu verwirklichen.

Kostentabelle

Die Auswirkungen auf die im Haushalt bereit stehenden Mittel für Erstattungen im Rahmen des Hannover-Aktiv-Passes sind kaum abschätzbar, da nicht vorhergesagt werden kann, in welchem Umfang Hannover-Aktiv-Pass Inhaber die Möglichkeiten nutzen werden. Ein Betrag von max. 5.000 Euro jährlich dürfte jedoch nach Einschätzung aller Beteiligten kaum überschritten werden.

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Hannover / 16.08.2013