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Finanzierung von Fachkräften in Krippen und Kinderläden
Antrag,
zu beschließen,
ab dem 01.08.2008 eine zweite Fachkraft in Kleinen Kindertagesstätten (KKT) mit Krippengruppe (1-3 Jahre)
und ab dem 01.08.2009 eine dritte Fachkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden (KT) zu finanzieren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Betreuungsangebot von Kleinen Kindertagesstätten und Krippen trägt dazu bei, eine gute Versorgung der Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren sicherzustellen. Dies erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert Kinder frühzeitig im Hinblick auf Bildung und Sozialverhalten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 1.035.500,00 € | 4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 1.035.500,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -1.035.500,00 € | |
Begründung des Antrages
Mit der Finanzierung der genannten zweiten bzw. dritten Kräfte wird der Beschluss des Rates zum Haushalt 2008 zu den Zusatzkräften in Krippengruppen als Stufenprogramm umgesetzt.
Die zweite Fachkraft in reinen KKT-Krippen wird vom 01.08.2008 an finanziert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 266.200 €. Für die eingruppigen Krippen im Kinderladenbereich erfolgt die Finanzierung für eine zusätzliche Kraft zum 01.08.2009.
Im Jahr 2009 entstehen Aufwendungen in Höhe von 804.000 €
(638.700 € für die Finanzierung der zweiten bzw. dritten Kräfte in Krippen ganzjährig und
266.200 € für die Finanzierung der zweiten Fachkraft in KKt (1-3 Jahre) anteilig ab 1.8.2009)
Im Jahr 2010 belaufen sich die Aufwendungen ganzjährig auf 1.035.500 €. Die Landesförderung wurde hiervon abgezogen.
Die Richtlinien über Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen werden um den o. g. Passus ergänzt.
51.4
Hannover / 25.06.2008