Drucksache Nr. 1723/2017:
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I

Inhalt der Drucksache:

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1723/2017
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Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 10 Plätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I

Antrag,

zu beschließen,

die Betreuungszeit von 10 Kindergartenplätzen in der Kindertagesstätte der Dreifaltigkeitskirche I, Holscherstraße 17, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in der Kindertagesstätte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 11.100,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -11.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -11.100,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger.
Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In der vorgenannten Kindertagesstätten werden zunehmend auch die Kindergartenplätze der 10-Gruppe mit dem 3/4-Angebot immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in die Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen.
Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer geringeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln.
Aus diesem Grund hat der Träger die Ausweitung der Betreuungszeiten beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind Im Haushalt 2017 eingearbeitet. Die Aufstockung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium beantragt.
51.42 
Hannover / 11.07.2017