Drucksache Nr. 1709/2013:


Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1709/2013
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Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:

231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / "Auf dem Empelder Rahe"

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der Rat hat mit der Drucksache 0026/2013 am 14.03.2013 ein Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen beschlossen, das auf drei Säulen beruht (Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte, Wohnungen).

Die Verwaltung betreibt eine intensive Akquisition auf allen drei Feldern der Unterbringung, um die Aufnahmekapazitäten angesichts steigender Zuweisungen an Flüchtlingen durch das Land zu erhöhen. Die der Landeshauptstadt Hannover vom Land zugewiesene Quote beläuft sich derzeit auf 650 Personen bis September 2013. Seit Beginn des Jahres wurden von der Stadt bis jetzt rund 200 Personen aufgenommen. Weitere 450 Personen müssen bis September untergebracht werden. Danach ist mit weiteren Zuweisungen zu rechnen (bis Ende des Jahres noch einmal 210 Personen). Insgesamt sind also in diesem Jahr rund 860 Personen unterzubringen. Die Möglichkeit, dass die Quote darüber hinaus weiter angehoben wird, muss in Betracht gezogen werden.

Mit den vorhandenen Unterbringungskapazitäten ist diese Aufgabe nicht zu bewältigen. Derzeit besteht eine Aufnahmekapazität für rund 850 Personen in 7 Wohnheimen, 2 Wohnprojekten (56 Wohnungen) und rund 70 über das Stadtgebiet verteilten Wohnungen. Weitere 80 Plätze werden durch die Anmietung des Gebäudes Büttnerstraße 19 geschaffen. Darüber hinaus müssen kurzfristig mindestens weitere 200 Plätze geschaffen werden, wenn die Unterbringung in Notunterkünften (Turnhallen o.ä.) vermieden werden soll.

Es ist geplant, dass die GBH den Neubau der Gebäude an geeigneten und kurzfristig verfügbaren Standorten durchführt. Diese Gebäude werden der Landeshauptstadt Hannover im Zuge eines Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen. Es ist eine Laufzeit von 10 Jahren vorgesehen.

In einem intensiven Standortsuchverfahren wurden Grundstücke ausgewählt, die zum einen die Möglichkeit kurzfristiger Verfügbarkeit bieten (also im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover sind) und zum anderen eine integrierte Lage (Anschluss an den ÖPNV, erreichbare Nahversorgung, Eignung für Wohnzwecke) aufweisen. Ein wichtiges Kriterium war es auch, die Wohnheime nicht in ohnehin schon belasteten Stadtteilen zu errichten und eine möglichst gleichmäßige Verteilung der schon bestehenden und neu hinzukommenden Einrichtungen vorzunehmen.

Geplant ist, Gebäude zu errichten, die kurzfristig beziehbar sind und eine ansprechende Unterbringung gewährleisten und die dem Leitbild zur Unterbringung von Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedlern und Flüchtlingen entsprechen. Pro Standort bzw. Gebäude sollen maximal 50 Personen untergebracht werden. Der bauliche Standard soll ein dauerhaftes Wohnen ermöglichen. Es ist aber nicht beabsichtigt, die Gebäude länger als unbedingt erforderlich als Wohnheime zu nutzen. Sobald die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge zurückgeht, werden die Gebäude für andere (Wohn-)Zwecke eingesetzt.

Nach sorgfältiger Standortauswahl ist neben drei weiteren Standorten in anderen Stadtteilen Hannovers der Standort „Auf dem Empelder Rahe“ (Badenstedt) zur Bebauung mit einem Wohnheim vorgesehen. Alle vier Standorte befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover, weisen eine integrierte Lage auf und eignen sich für Wohnzwecke bzw. haben Anschluss an bestehende Wohngebiete.

Neben der kurzfristig zu realisierenden Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch die beabsichtigte Entwicklung einer Wohnbaufläche für ca. 20 Wohneinheiten ein kleiner Beitrag zum Entgegenwirken der sich abzeichnenden Wohnraumknappheit im Stadtgebiet Hannovers geleistet und somit dem Wohnkonzept 2025 Rechnung getragen werden.

Im Zuge des Änderungsverfahrens ist ebenfalls beabsichtigt, eine allgemeine Grünfläche entlang der B65 darzustellen sowie den im Nahverkehrsplan 2008 der Region Hannover bereits optional vorgesehenen und nach wie vor erforderlichen P+R-Platz, durch die Darstellung des dafür vorgesehenen Symbols “P“ planerisch zu sichern.

Der Flächennutzungsplan soll daher für das Plangebiet im Wesentlichen von "landwirtschaftlich genutzter Fläche" in "Wohnbaufläche" geändert und im nord-östlichen Bereich im Zuge der Änderung durch das Symbol „P“ ein P+R-Platz ausgewiesen werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 28.06.2013 bis einschließlich 12.08.2013 durchgeführt, die eingegangenen Stellungnahmen sind, soweit sie bereits bei Erstellung der Drucksache vorlagen, bereits in die Begründung eingearbeitet.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün isind in der Anlage 1 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 231. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan weiter führen zu können.
61.15 
Hannover / 06.08.2013