Drucksache Nr. 1701/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: Muss die Stadt Hannover für höhere Eisenbahnbrücken zahlen?
in der Ratssitzung am 24.08.2017, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1701/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: Muss die Stadt Hannover für höhere Eisenbahnbrücken zahlen?
in der Ratssitzung am 24.08.2017, TOP 3.4.

Am 30.01.2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt für die lichte Höhe unter Eisenbahnüberführungen verpflichtend verfügt, dass für neu zu bauende oder im Gesamtbauwerk zu ändernde Eisenbahnüberführungen über andere öffentliche Straßen (andere als Bundesfernstraßen) eine Mindesthöhe von 4,50 m angesetzt werden soll. Die Kosten für eine Erhöhung der Eisenbahnüberführungen hat der Straßenbaulastträger zu tragen, also ggf. auch die betroffenen Kommunen. Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, dass die Schaffung eines modernen durchgehenden Verkehrswegenetzes auch für hohe Fahrzeuge ohne zu niedrige Eisenbahnüberführungen als einschränkende Zwangspunkte ein generell einzustellender Abwägungsbelang sei. Dagegen sei der Wunsch von Gemeinden, den Lastwagenverkehr durch Beschränkungen der lichten Höhe zu lenken, nicht schutzwürdig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche Eisenbahnüberführungen in der Landeshauptstadt Hannover erreichen nicht die lichte Höhe von 4,50 m?
2. Welche von diesen Eisenbahnüberführungen müssen voraussichtlich in den kommenden 10 Jahren neu gebaut oder im Gesamtbauwerk geändert werden?
3. Welche Kosten könnten auf die Landeshauptstadt Hannover durch die Ansetzung einer Mindesthöhe von 4,50 m bei Eisenbahnüberführungen zukommen?



Dr. Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort

Anfrage Bündnis90/Die Grünen zur Finanzierung höherer Eisenbahnbrücken
(Drucksache Nr. 1701/2017)

Vorbemerkung:

Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) richtet sich die interne Verfügung an den Sachbereich Planfeststellung des EBAs und nachrichtlich u.a. an die DB Netz AG als Vorhabenträgerin. Die Stadt Hannover hat von dieser Verfügung nur auf Nachfrage beim EBA Kenntnis erhalten.

In der Stellungnahme gegenüber der Landeshauptstadt Hannover führt das EBA aus, dass aufgrund der Verfügung keine zwingende Verpflichtung zur Ausbildung auf eine lichte Höhe von 4,50 m für Eisenbahnüberführungen über Straßen, die nicht in der Straßenbaulastträgerschaft des Bundes stehen, gegeben ist. Vom Anwendungsbereich sind nur solche Vorhaben erfasst, die einer Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bedürfen. Planfestgestellt werden müssen Vorhaben mit wesentlichen Änderungen wie z.B. eine neue Trassen- oder Höhenlage. Maßnahmen zur Instandhaltung, zu denen auch Erneuerungen vorhandener Brücken ohne Änderung der Abmessung, Trassierung und Höhenlage zählen, werden nicht planfestgestellt und fallen somit auch nicht unter die Verfügung des EBA.

Frage 1: Welche Eisenbahnüberführungen in der Landeshauptstadt Hannover erreichen nicht die lichte Höhe von 4,50 m?

Von den 75 Eisenbahnüberführungen im Stadtgebiet von Hannover haben 55 eine lichte Höhe von weniger als 4,50 m. 33 dieser Überführungen verfügen mit mindestens 4,20 m über eine lichte Höhe, die ein Passieren von Standard-Lkws mit maximal 4,0 m Höhe zu lassen. Bei den verbleibenden 22 Überführungen ist eine Höhenbegrenzung zwischen 2,7 m und 3,9 m ausgeschildert.

Frage 2: Welche von diesen Eisenbahnüberführungen müssen voraussichtlich in den kommenden 10 Jahren neu gebaut oder im Gesamtbauwerk geändert werden?

Nach Auskunft der DB Netz AG werden bis Ende 2019 die Eisenbahnüberführung Königstraße und die Brücken Davenstedter Straße, Fösse-Grünzug, Wunstorfer Straße und Ziegelstraße im Bereich der Güterumgehungsbahn erneuert.

Aufgrund des technischen Zustands sehen die derzeitigen Planungen der DB Netz AG ab frühestens 2020 weitere Erneuerungen von Eisenbahnbrücken im Stadtgebiet Hannover vor. Hierbei handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt um nachfolgende Eisenbahnüberführungen:

Plathnerstraße (Strecke Hannover-Lehrte), Schulenburger Landstraße / ehemaliger Haltepunkt Hainholz (Strecken Hannover-Seelze/Langenhagen), Bismarckstraße (Strecke Hannover-Göttingen) und Leinebrücke (Güterumgehungsbahn Waldhausen-Hannover Linden).

Die Finanzierung der Brückenbaumaßnahmen erfolgt im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zum größten Teil aus Bundesmitteln. Den verbleibenden Rest übernimmt die Deutsche Bahn. Die Höhe der Bundesmittelzuweisungen für Brückenbaumaßnahmen ab 2020 wird zurzeit zwischen Bund und Bahn neu verhandelt. Die DB Netz AG bittet deshalb um Verständnis, dass eine abschließende Aussage zur Realisierung der oben genannten Brückenerneuerungen ab 2020 erst nach Abschluss der Verhandlungen erfolgen kann.

Frage 3: Welche Kosten könnten auf die Landeshauptstadt Hannover durch die Ansetzung einer Mindesthöhe von 4,50 m bei Eisenbahnüberführungen zukommen?

Da es nach der Verfügung keine zwingende Verpflichtung zur Ausbildung einer lichten Höhe von 4,50 m unter dem Bauwerk bei der Erneuerung von Eisenbahnüberführungen über Straßen gibt und die Stadt auch keine entsprechenden Forderungen erhoben hat, gibt es nach derzeitiger Rechtslage auch keine Kostenanteile der Stadt.