Drucksache Nr. 1692/2016:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstr. 7, 30625 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1692/2016
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Petri- und Nikodemus-Kirchengemeinde, Kapellenstr. 7, 30625 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (20 Plätze, halbtags ohne Essen) in der o.g. Einrichtung in Trägerschaft des Ev.-Luth. Stadtkirchenverbandes auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab 01.08.2016 laufende Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leiterin der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 50.700,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.700,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Das derzeitige Angebot einer Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen wird kaum noch nachgefragt. Aus diesem Grund soll die Betreuungszeit in der vom Träger beantragten Form aufgestockt werden.
Das Nds. Kultusministerium hat bereits eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt.
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeit sind im Haushaltsplan 2016 eingearbeitet.
51.42 
Hannover / 10.08.2016