Drucksache Nr. 1691/2019:
Änderung der Entgeltordnung der VHS Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1691/2019
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Entgeltordnung der VHS Hannover

Antrag,

die Neufassung der Entgeltordnung als Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Hannover mit Wirkung zum 01.01.2020 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt. Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange aller Geschlechter bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme Einzahlungen
Auszahlung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 43 - Investitionstätigkeit
Produkt 27101
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 229.500,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 229.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 229.500,00 €
Die Erhöhung der Erträge in Höhe von rund 230.000 € dient der Finanzierung der Neufassung der Honorarordnung (Ordentliche Aufwendungen in Höhe von rund 180.000 €; Beschluss-DS Nr. 1692/2019).

Begründung des Antrages

Die bestehende Entgeltordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule. Sie wurde mit dem Ziel der Vereinfachung, Transparenz, Nachvollziehbarkeit sowie im Hinblick auf Anpassung an die zu erhöhenden Honorare für Kursleitungen überarbeitet. In der Anlage 1 werden die Veränderungen von der bestehenden Entgeltordnung zur Neufassung gegenübergestellt. Anlage 2 ist die Neufassung der Entgeltordnung.

Die Entgelte und Ermäßigungen sind an den drei Grundprinzipien der sozialen, inhaltlichen und räumlichen Erreichbarkeit orientiert und sind im Vergleich zu anderen Volkshochschulen in Niedersachsen im unteren Drittel angesiedelt. Die letzte Erhöhung wurde 2015 beschlossen (Neufassung/Beschluss-DS 0455-2015 N1) und erlangte zum Herbstsemester 2015 Gültigkeit.

Veränderungen in der geplanten Neufassung ergeben sich in fünf Kernbereichen:
(1) Erhöhung des Kursentgelts pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer*in von 2,50 € auf 2,80 €.
(2) Die Gebührenregelungen für Bearbeitung und Teilnahmebescheinigungen wurden insgesamt vereinfacht.
(3) Das Bearbeitungsentgelt wurde erhöht: Für einsemestrige Kurse soll zukünftig eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € (vorher 7,00 €) erhoben werden, für mehrsemestrige Kurse eine Gebühr in Höhe von 15,00 € (vorher 14,00 €).
(4) Die Teilnahmebescheinigungen sind innerhalb des ersten Jahres nach Kursende für die Teilnehmer*innen entgeltfrei (vorher: 3,00 €); nach Ablauf des Jahres wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
(5) Die Ermäßigungsregelungen wurden von einer 50% - 100% - Staffelung in eine 40% - 80% - Staffelung überführt. Vor allem für Berechtigte der 80%-Ermäßigung wird die Kursteilnahme günstiger, da das Mindestentgelt entfällt.
(6) Die Kursgebühren zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses wurden vereinheitlicht.
(7) Entgelte für Bildungsurlaube sind in der vorliegenden Entgeltordnung geregelt.
Änderungen der Entgelte und Gebühren im Überblick:


Stand 2015
Geplant ab 2020
Kursentgelt Unterrichtsstunde
2,50 Euro
2,80 Euro
Kursentgelt je Unterrichtsstunde im Bereich der Behindertenpädagogik, politische Bildung, Familienbildung, Gesprächskreise für Senior*innen
1,25 Euro
Die Entgelte können unterhalb des regulären Kursentgelts liegen
Mindestentgelt
bis 8 Unterrichtsstunden
9 bis 16 Unterrichtsstunden
Über 16 Unterrichtsstunden
7,00 Euro
12,00 Euro
25,00 Euro
entfällt
Bearbeitungsgebühr
Einsemestrige Kurse
Mehrsemestrige Kurse
Verwaltungspauschale für externe Teilnehmer*innen der Nicht-Schülerprüfung
7,00 Euro
14,00 Euro
10, 00 Euro
15, 00 Euro

100,00 Euro
Ausstellen von Bescheinigungen innerhalb eines Jahres nach Kursende
3,00 Euro
0,00 Euro
Kurse, die auf den Hauptschulabschluss vorbereiten
27,00 Euro
pro Semester
40,00 Euro
pro Monat
Zzgl. 25,00 € Materialgeld/Semester
Kurse, die auf den Realschulabschluss vorbereiten
60,00 Euro
pro Monat
40,00 Euro
pro Monat
Zzgl. 25,00 € Materialgeld/Semester
Ermäßigungen
-
Ermäßigungen ab Kursentgelt über 30,00 € möglich
Ermäßigungsstufe I
50%
plus Mindestentgelt
40%
Mindestentgelt entfällt
Ermäßigungsstufe II
100%
plus Mindestentgelt
80%
Mindestentgelt entfällt

Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 (siehe oben).
43 
Hannover / 07.06.2019