Drucksache Nr. 1680/2020:
16. Änderung der ZVK Satzung

Inhalt der Drucksache:

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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

16. Änderung der ZVK Satzung

Antrag,

die 16. Änderungssatzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

nicht erforderlich

Kostentabelle

es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Satzung der ZVK setzt das Tarifrecht sowie Anpassungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in Form der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e. V. (AKA) um. Durch die - auch von anderen Mitgliedskassen der AKA praktizierte – Übernahme der Musterregelungen wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit sicherstellt.

Wesentliche Änderungen sind
· die Neuregelung des finanziellen Ausgleichs beim Ausscheiden eines Mitglieds/Arbeitgebers aus dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I bzw. dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II,

· die Neuregelung der Berechnung des Kürzungsbetrages bei Versorgungsausgleichsverfahren, welche nach dem analogen Quasi-Splitting durchgeführt werden.

Der Verwaltungsrat der ZVK hat der Satzungsänderung zugestimmt und schlägt diese dem Rat zur Beschlussfassung vor.
16 
Hannover / 13.08.2020