Drucksache Nr. 1676/2008:
206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer / Nachnutzungen am Universitätsstandort Limmer

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Kommission Sanierung Limmer
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1676/2008
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Limmer / Nachnutzungen am Universitätsstandort Limmer

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 206. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren.

Weiteres Ziel der 206. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Nachnutzung des bisherigen Universitätsgebäudes für eine Verwaltungsnutzung. Der Standort ist sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig gelegen sein sollen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2151 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0277 / 2008 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die 206. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die Nach- bzw. Wiedernutzung des im Jahr 2009 aufzugebenden Universitätsstandortes (Fachbereich Erziehungswissenschaften) vorzubereiten. Für das Universitätsgebäude Wunstorfer Straße 14 besteht Bedarf für die Unterbringung des Landeskriminalamtes. Das angrenzende, ebenfalls bisherige Landes-Grundstück Wunstorfer Straße 18, das mit dem leerstehenden Gebäude einer ehemaligen Textilfabrik bestanden ist und dessen Parkplatz von der Universität genutzt wurde, wird für Zwecke des Landes nicht benötigt und anderweitig vermarktet. Für dieses Grundstück besteht derzeit die Absicht eines Investors, Einzelhandel mit Nahversorgungsfunktion kombiniert mit Wohnnutzung unterzubringen. Die Nachnutzungsabsichten erfordern die Änderung des Flächennutzungsplanes, um auf dieser Grundlage erforderliche Bebauungsplan-Verfahren durchführen zu können.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 12.02.2008 mit Frist bis zum 17.03.2008 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 10.04.2008 beschlossene Entwurf der 206. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit dessen Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.04.2008 bis 23.05.2008 öffentlich ausgelegen.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Die von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind ebenfalls in Anlage 2 dieser Drucksache aufgeführt und soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen auch aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren
nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 206. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 206. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 18.06.2008