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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 25, 7. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25, 7. Änderung hat vom 11. Mai 2018 bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Die Begründung wurde redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 3.1 Städtebauliche Situation, 3.3.1 Art der baulichen Nutzung sowie 4.1 Lärmschutz ergänzt und aktualisiert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 31.07.2018