Drucksache Nr. 1657/2013:
Förderung gemeinschaftlichen Wohnens

Inhalt der Drucksache:

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1657/2013
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Förderung gemeinschaftlichen Wohnens

Antrag,

der Wohngemeinschaft „Gemeinsam statt Einsam e. V.“, Sticksfeld 19, 30539 Hannover, für die Beschaffung und den Einbau eines Treppenliftes zur Erweiterung eines gemeinschaftlichen Wohnprojektes eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 5.000,-- Euro zu bewilligen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung des Wohnprojektes kommt grundsätzlich Frauen und Männern gleichermaßen zugute. Da im höheren Alter die Zahl der Frauen überwiegt, dürften von der Fördermaßnahme in der Mehrzahl Frauen profitieren.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 57 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 31503.901
Seniorenarbeit sonst. Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 57 - Investitionstätigkeit
Produkt 31503
Seniorenarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 385,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -510,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -510,00 €

Begründung des Antrages

Die Wohngemeinschaft „Gemeinsam statt Einsam e. V.“ hat im Jahre 2001 im Sticksfeld das gemeinschaftliche Wohnprojekt auf der Grundlage eines Konzeptes gegründet, dessen Ziel es ist, selbstständiges Leben im Alter und aktive Teilhabe zu fördern und sich als Mitglieder der Hausgemeinschaft gegenseitig zu helfen und zu unterstützen sowie Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Die Mitglieder des gemeinschaftlichen Wohnprojektes leben in einzeln abgeschlossenen Wohnungen der Wohnungsgesellschaft Gagfah, überwiegend im Mehrfamilienhaus Sticksfeld 17 (bereits mit Aufzug ausgestattet). Ergänzend sollen die Wohnungen im Nachbargebäude Sticksfeld 19 von der Gagfah - wie einzeln bereits geschehen - vorrangig an Personen überlassen werden, die sich am Wohnprojekt beteiligen und Vereinsmitglied werden möchten.
Da jedoch im Wohnhaus Sticksfeld 19 kein Aufzug vorhanden ist, finden sich derzeit kaum weitere geeignete Interessentinnen und Interessenten für das Gemeinschaftsprojekt. Sofern der Verein „Gemeinsam statt Einsam“ keine weiteren Mitglieder findet, erfolgt eine anderweitige Vergabe der Wohnungen durch die Gagfah. Eine der Wohnungen im Sticksfeld 19 ist deshalb bereits anderweitig vergeben worden. Eine weitere Wohnung haben die Vereinsmitglieder als Treffpunkt angemietet.
Seniorengerechtes Wohnen würde mit dem möglichen Einbau eines Treppenliftes deutlich gefördert.

Wohnprojekte gemeinschaftlichen Wohnens sind derzeit noch rar, verdienen aber eine Förderung, weil das gemeinschaftliche Wohnen im Alter wechselseitige Unterstützungspotenziale frei setzt, so dass Hilfen von außen (z.B. Heimplätze) – wenn überhaupt – wenigstens später in Anspruch genommen werden müssen.

Die Gesamtkosten eines Treppenliftes werden rund 22.000,- € betragen. Die Wohngemeinschaft hat aus diesem Grund bei verschiedenen Stellen Förderanträge gestellt, um diese Summe aufbringen zu können (bei der Stadt Hannover, der Region Hannover, der Gagfah als Vermieterin und bei einer Stiftung).
Von der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover erbitten die Antragsteller eine Förderung in Höhe von jeweils 5.000,- €.
Die Wartungskosten der Treppenliftanlage soll die Gagfah übernehmen, so dass hier von einer auf die Mieterinnen und Mieter zu tragenden Umlage auszugehen ist. Eine Baugenehmigung muss nicht eingeholt werden.

Ohne die beantragte Zuwendung kann im Sticksfeld 19 kein barrierearmes Wohnen ermöglicht werden, so dass die mögliche Erweiterung des Wohnprojektes zu scheitern droht. Der Verein ist aber auf weitere Mitglieder angewiesen, um die Lasten auf mehrere Schultern verteilen zu können und auch die Kosten der zu Gemeinschaftszwecken angemieteten Wohnung besser tragen zu können.

Die Fördersumme würde nur dann ausgezahlt, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
57 
Hannover / 13.08.2013