Drucksache Nr. 1651/2020:
Jahresabschluss 2019 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

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1651/2020
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Jahresabschluss 2019 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2019 der ZVK Hannover mit den Teilen


· Bilanz 2019

· Gewinn- und Verlustrechnung 2019

· Anhang 2019

· Anlagenspiegel 2019

· Lagebericht 2019

zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,


· die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 56.234,67 € und die Rückstellung für
Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 3.517,46 € zu dotieren,



· den Jahresfehlbetrag der freiwilligen Versicherung im Tarif 2002 i.H.v. 61.217,82 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage A mit 56.234,67 € und gegen die Verlustrücklage B gem. § 57 der Satzung der ZVK mit 4.983,15 € auszugleichen,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2019 gelten gem. § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2019 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2019 einschließlich Risiko- und Prognosebericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 32,8 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 29,7 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 3,1 Mio. €. Daneben hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung einen zusätzlichen Zuführungsbetrag in Höhe von 1.465 € ermittelt, der zunächst als Fehlbetrag ausgewiesen wird. Diese Überschüsse sowie der versicherungsmathematisch ermittelte Zuführungsbetrag führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Zu diesem um 2,5 Mio. € über dem Planwert (30,3 Mio. €) liegenden Ergebnis haben insbesondere die positive Entwicklung bei den Erträgen aus Umlagen und aus Kapitalanlagen geführt.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungsmathematische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2019 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird bestimmt nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen. Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 1.873,1 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 45,2 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage (Anlage 5) des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2019 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Verlust in Höhe von 25,9 Mio. €, wodurch sich ein bilanzieller fiktiver Fehlbetrag von insgesamt 26,3 Mio.€ ergibt.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich insgesamt ein versicherungstechnischer Fehlbetrag in Höhe von 1.465,69 €. Die für den Tarif 2002 erforderliche Sollverzinsung konnte am Kapitalmarkt erneut erzielt werden und schloss mit einem Fehlbetrag von 61.217,82 € ab. Die Tarife 2009/2009U und 2017 schließen mit Überschüssen von 56.049,54 € bzw. 3.702,59 €. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, die Verlustrücklage A aus den Überschüssen der Tarife 2009/2009U und 2017 der freiwilligen Versicherung mit 56.234,67 € und die Rückstellung für Leistungsverbesserung des Tarifes 2017 mit 3.517,46 € zu dotieren, den Fehlbetrag im Tarif 2002 durch Buchung gegen die Verlustrücklage A mit 56.234,67 € und gegen die Verlustrücklage B gem. § 57 der Satzung der ZVK mit 4.983,15 € auszugleichen. Eine Bonifizierung ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover bestätigt gem. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat und erteilt in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
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Hannover / 07.08.2020