Drucksache Nr. 1642/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU zum gesetzlichen Mindestlohn
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1642/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU zum gesetzlichen Mindestlohn
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP

Der Niedersächsische Landtag hat einen Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der nicht nur das Engagement der Landesregierung für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet begrüßt, sondern der sich weiterhin dafür ausspricht, dass Niedersachsen der Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns beitritt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es in der Stadtverwaltung Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter einem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt und welche Berufsgruppen sind hiervon betroffen?
2. Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?
3. In welcher Weise wird sich ein gesetzlicher Mindestlohn finanziell auf die Landeshauptstadt Hannover auswirken?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Gibt es in der Stadtverwaltung Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter einem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt, und welche Berufsgruppen sind hiervon betroffen?

Die bei der Landehauptstadt Hannover beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fallen im Wesentlichen unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages und werden entsprechend vergütet mit einem Bruttolohn, der oberhalb von 8,50 € in der Stunde liegt.

Lediglich die im Rahmen von Honorarvertragsverhältnissen im Bereich der Hausaufgabenhilfe bei der Landeshauptstadt Hannover beschäftigten Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten erhalten ein Honorar in Höhe von 8 €.

Frage 2: Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?

Aus der Antwort zu 1. ergibt sich bereits, dass auch die Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, nämlich die Städtischen Häfen, die Stadtentwässerung und das HCC ein Entgelt nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen zahlen. Es liegt oberhalb der Grenze von 8,50 €.

Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen weist die Landeshauptstadt die Auftragnehmer darauf hin, geltendes Tarifrecht zu beachten. Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe wird eine Tariftreueerklärung vertraglich vereinbart.

Hinsichtlich der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover, also der Konzerne, müssten die Antworten mit dem Protokoll zu der heutigen Sitzung beantworten werden, da es hier ja nicht nur um die Beteiligungen gehe, sondern auch um die Aufträge, die die Beteiligungen an weitere Unternehmen erteilten. Das sei ein größerer Aufwand und in der Kürze der Zeit konnte dies nicht vollständig dargestellt werden.


Frage 3: In welcher Weise wird sich ein gesetzlicher Mindestlohn finanziell auf die Landeshauptstadt Hannover auswirken?

Aus den Antworten zu 1. und zu 2. ergibt sich, dass zusätzliche finanzielle Belastungen für die Beschäftigungsverhältnisse der Landeshauptstadt aus einem gesetzlichen Mindestlohn nach derzeitigen Erkenntnissen nicht zu erwarten sind.