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Anerkennung und Förderung des Projektes Kinderwelten als Innovatives Modellprojekt
Antrag,
zu beschließen,
1) das bestehende Projekt Kinderwelten e.V. in ein Innovatives Modellprojekt zu übernehmen und
2) dem Verein entsprechend den Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modell- projekten zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter (DS 1847/ 99) für 20 Kinder laufende Beihilfen für das Schuljahr 2004/ 2005 ab dem 01.08.2004 bis 31.07.2005 in Höhe von derzeit 51,13 Euro pro Kind und Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge ab Vorlage der Betriebserlaubnis
zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsprojekt schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 33.800,00 € | *1.4645.718800.0 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 33.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -33.800,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Darin wird vorgeschlagen, die Einrichtung als Innovatives Modellprojekt zu fördern.
Das Projekt Kinderwelten e.V. existiert seit Sommer 2002 und bietet z.Zt. 15 Grundschulkindern aus dem Stadtteil Vahrenwald/ List unter Nutzung der vorhandenen Strukturen im Freizeitheim Vahrenwald ein Betreuungsangebot mit Mittagstisch an. Die Finanzierung der Fachkraft erfolgt durch den Bereich der Stadtteilkulturarbeit sowie durch das Arbeitsamt und ist befristet bis 14.08.2004. Eine zusätzliche Unterstützung erfolgt durch engagierte Elternarbeit.
Nach Auslaufen der AB Förderung soll das Angebot hiermit in eine Jugendhilfemaßnahme umgewandelt werden, damit der Fortbestand gesichert werden kann.
Die im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" (VGS) durchgeführte Elternbefragung zeigte, dass eine erhöhte Nachfrage an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Stadtteil besteht, die mit dem vorhandenen Angebot nur unzureichend befriedigt werden kann (DS 2112/ 2003).
Mit der Umstrukturierung und der daraus resultierenden Neukonzeption am Standort der GS Alemannstrasse (DS 1375/2003) wurde unter Punkt 4 bereits empfohlen weitere Jugendhilfeangebote zu schaffen.
Da die bisherige Finanzierung des Projektes am 14.08.2004 ausläuft, fehlt dem Verein die finanzielle Basis, um das Angebot für Grundschulkinder weiterbestehen zu lassen.
Für den Stadtteil Vahrenwald/ List würden dann 15 Betreuungsplätze wegfallen.
Durch die Anerkennung und Förderung als Innovatives Modellprojekt könnten insgesamt 20 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Neben der Absicherung der bereits bestehenden 15 Betreuungsplätze würden weitere 5 Plätze hinzukommen.
Damit würde dem Beschluss des Rates (DS 0828/ 2000 und 1853/ 2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der VGS den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln.
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung für das Innovative Modellprojekt zunächst für ein Jahr, ab dem 01.08.2004 für 20 Schulkinder zu gewähren. Ein entsprechender Folgeantrag ist bis zum 30.04.2005 zu stellen.
Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41
Hannover / 03.08.2004