Drucksache Nr. 1586/2004:
Verein Jugendhilfe e. V.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Inhalt der Drucksache:

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1586/2004
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Verein Jugendhilfe e. V.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Antrag,


zu beschließen, den "Verein Jugendhilfe e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Mainstreaming wird vom Verein Jugendhilfe e. V. in deren Planung, den pädagogischen Angeboten und der interkulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der Verein Jugendhilfe e. V. hat beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anerkannt zu werden.

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Als Bedingung hierfür müssen nach § 75 Abs. 1-4 KJHG folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. dass der Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten läßt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu Leisten imstande
ist,
3. mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Verein wurde 1973 gegründet und ist seit dem 24.01.1974 im Vereinsregister eingetragen. Er wird unter dem Namen Jugendhilfe e. V. geführt (Anlage 2).

Der Zweck und die Ziele des Vereins sind festgehalten in den persönlichen Beratungen von hilfesuchenden Jugendlichen, in der Einrichtung und Unterhaltung von Räumlichkeiten als Kontaktzentrum, im Präventionsbereich, im Suchtbereich und in der Projektarbeit, sowie in weiteren Beratungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit. Die Satzung ist als Anlage 1 beigefügt.

Der letzte Freistellungsbescheid vom Jahr 2000 des Finanzamtes liegt vor und wird als Anlage 3 beigefügt.

Ein Grundpfeiler des Vereins, die Jugendberatung als niedrigschwelliges Angebot hat sich seit Beginn der Beratungstätigkeit für gefährdete Jugendliche spezialisiert und erweitert.

So werden u. a.

- Gewaltpräventionsprojekte und
- Schwangerschaftskonfliktberatungen bei Jugendlichen durchgeführt,
- Beratung bei Suchtproblematiken aus allen Themenfeldern aufgenommen
- Schul- und Berufsorientierungshilfen sowie die Unterstützung für Jugendliche und junge
Erwachsene beim Ablösungsprozess aus dem Elternhaus und
- Begleitung und Stabilisierung von Jugendlichen zu selbständigen und
verantwortungsbewußten Persönlichkeiten angeboten.

Vor allen im Bereich Beratung und Projektierung von Medienarbeit mit Mädchen konnte der Verein seine Erfahrungen zielgerichtet ein- und umsetzen.

In der jahrelangen Tätigkeit des Vereins und Weiterentwicklung seit Bestehen, hat der Träger in beispielhafter Form ein stadtweit übergreifendes Angebot geschaffen.

Auf diesem Hintergrund werden die o. a. Punkte erfüllt und es ist davon auszugehen, dass der Verein einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
51.50 2
Hannover / 28.07.2004