Drucksache Nr. 1583/2010 N1 E2:
2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 09.02.2011

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 17.02.2011: Verwaltungsausschuss: Mit 7 / 4 / 0 beschlossen - ohne Anlage 4
  • 24.02.2011: Ratsversammlung: Anlagen 1-3: 34 Stimmen dafür, 22 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen Ergebnis zu Anlage 4 = Haushaltssatzung: 32 Stimmen dafür, 24 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2. Ergänzung
1583/2010 N1 E2
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

2. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 nach den Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 09.02.2011

Antrag,

die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt mit Darstellung der Änderungen von Zielen und Kennzahlen wesentlicher Produkte (Anlage 1) und den im Finanzhaushalt (Anlage 2 ) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushalts 2011 einschließlich geänderter Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3) zu beschließen und

die Haushaltssatzung 2011 (Anlage 4) zu behandeln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Mit dieser 2. Veränderung wird die Anlage 1 der 1. Ergänzung vom 08.02.2011 ergänzt.

Diese 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 enthält verwaltungsinterne Änderungen, die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung am 09.02.2011 sowie insbesondere die sog. „Zweitveranschlagungen“. Diese „Zweitveranschlagungen“ werden einmalig vorgenommen aufgrund der Systemumstellung von dem kameralen Haushalt zum neuen doppischen Rechnungswesen.



Mit Umstellung zum Jahresbeginn 2011 entfallen die Haushaltsreste nach kameralen System. Ab 2011 werden die bisherigen Haushaltsreste teilweise durch Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Forderungen ersetzt.
Einmalig zum Jahreswechsel 2010/2011 werden nicht ausgeschöpfte, in 2011 noch benötigte Ausgabeermächtigungen, als sog. „Zweitveranschlagungen“ zusätzlich zum Ansatz in 2011 erfasst.


Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert inhaltliche Veränderungen durch die Verwaltung. Im zweiten Veränderungsdienst wurde im TH 46 eine fehlerhafte Erfassung aus dem ersten Veränderungsdienst korrigiert.

Darüber hinaus werden der Vollständigkeit halber in den Zeilen, in denen Zweitveranschlagungen oder Beschlussfassungen aus dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfungvom 9.02.2011 abgebildet werden, Erfassungen aus dem ersten Veränderungsdienst (Spalten II und III) dargestellt.

Die Spalte IV dieser Anlage dokumentiert die Entscheidungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 09.02.2011.

In der Spalte V dieser Anlage werden sämtliche Zweitveranschlagungen dargestellt. Insgesamt führen diese Veranschlagungen zu einer Belastung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 26,2 Mio. € Wesentliche Aufwandserhöhungen ergeben sich

-für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Hochbaubereich (2,2 Mio. €)
- bei der Straßenunterhaltung (2,8 Mio. €)
- der Sanierung von Schulen (rd. 665.000 €),
- bei dem Personalaufwand (rd. 2,5 Mio. €),
- für steuerliche Verpflichtungen bei den Parkhäusern (rd. 3,6 Mio. €),
- bei der Fortführung von Maßnahmen der Beschäftigungsförderung (3 Mio. €) sowie
- für Handvorschüsse (842.000 €),
- Stiftungen (625.000 €) und
- Bezirksratsmittel (rd. 306.000 €).

Nach dem derzeitigen Beratungsstand ergibt sich für den Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung des ersten und zweiten Veränderungsdienstes eine Verschlechterung von insgesamt ~ 28,1 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf von rund 122,9 Mio. €.



Die letzte Seite des Ergebnishaushaltes enthält eine Änderung von Zielen und Kennzahlen wesentlicher Produkte. Diese Änderungen beruht auf einer Entscheidung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 09.02.2011 Die Beschreibungen der wesentlichen Produkte werden gemäß der letzten Beschlussfassung überarbeitet und mit dem Enddruck des Haushaltsplans 2011 vorgelegt.

Anlage 2 - Finanzhaushalt 2011 / Investitionsprogramm 2010 – 2015



Das Veränderungsverzeichnis für den Finanzhaushalt 2011 und das Investitionsprogramm 2010 – 2015 ist in der Anlage 2 beigefügt.

Im Rahmen des 2. Veränderungsdienstes ergeben sich für das Haushaltsjahr 2011 im Investitionsprogramm ausschließlich Veränderungen aus der Zweitveranschlagung und deren Deckung. Diese werden in Spalte V dokumentiert.

Unter Berücksichtigung aller bisherigen Veränderungen im Finanzhaushalt 2011 (Ein,- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Ein,- und Auszahlungen aus Investition,- und Finanzierungstätigkeit) ergibt sich nach dem derzeitigen Beratungsstand ein negatives Saldo im Finanzhaushalt in Höhe von rund 105,9 Mio. €.

Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 3 sind Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen durch die Zweitveranschlagung dargestellt. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten 2012 erhöht sich insgesamt um rd. 8,8 Mio. €.

Anlage 4 - Haushaltssatzung 2011

Die als Anlage 4 beigefügte Haushaltssatzung 2011 wurde an die Erfordernisse des Neuen Kommunalen Rechnungswesen angepasst. Zudem werden erstmalig in der Haushaltssatzung sämtlicher Kredite der Stadt Hannover unter § 2 ff. der Haushaltssatzung ausgewiesen. Die Haushaltssatzung 2011 enthält alle Veränderungen seit Einbringung des Haushaltsplanes 2011.

20.11 
Hannover / 15.02.2011