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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Plathnerstraße
Antrag,
zu beschließen,
- die Betreuungszeit für 10 Plätze in der Halbtagsgruppe der Kindertagesstätte Plathnerstraße 4 (Betriebsführung ev.-luth. Stadtkirchenverband) auf 3/4 Betreuung auszuweiten und
- für dieses Betreuungsangebot ab 01.08.2007 laufende Beihilfen auf der Basis des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 3.300,00 € | *4641.000/678000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 3.300,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -3.300,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und den Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte Plathnerstr. 4, deren Betrieb der ev.-luth. Stadtkirchenverband und die Gemeinde der Friedenskirche führen, werden in drei Kindergarten- und einer Hortgruppe insgesamt 95 Kinder betreut. Im Kindergartenbereich gibt es eine Halbtagsgruppe ohne Essen, eine Gruppe mit sechsstündiger Betreuungszeit und eine Ganztagsgruppe.
Es erweist sich zunehmend, dass von Eltern das Angebot der Halbtagsgruppe nicht mehr nachgefragt wird, weil sie eine längere Betreuungszeit ihrer Kinder wünschen. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit für 10 Plätze in dieser Gruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4 Betreuung beantragt. Es handelt sich bei dieser Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Eltern gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die Umsetzung des Beschlusses würde die Einrichtung ein breit gefächertes Betreuungsangebot vorhalten, das den tatsächlichen Bedürfnissen im Einzugsgebiet entspricht. Nach erfolgter Sanierung der Kindertagesstätte im Jahr 2009 soll das Angebot in den Gruppen der Kindertagesstätte ggf. erneut dem Bedarf angepaßt werden.
Zusätzliche Investitionen erfolgen nicht, da durch die Umstrukturierung weder bauliche Maßnahmen erforderlich werden noch zusätzliche Einrichtungsgegenstände zu beschaffen sind. Die geplante Angebotserweiterung ist durch die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums bereits abgedeckt.
51.4
Hannover / 11.06.2007