Informationsdrucksache Nr. 1558/2006:
Stand der Umsetzung des "Experimentiertopfes" / Dokumentation

Inhalt der Drucksache:

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1558/2006
2
 

Stand der Umsetzung des "Experimentiertopfes" / Dokumentation

Informationsdrucksache

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2005 und 2006 wurde die Verwaltung mit den als Anlage 1 beigefügten Änderungsanträgen beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget "Hilfen zur Erziehung (HzE) eine Mio. € für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren ("Experimentier-Topf"). Den Anträgen lagen u.a. folgende Zielsetzungen zugrunde:

· „Damit sollen die vorhandenen Präventiveinrichtungen zur Verringerung der Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung beitragen. Für die einzelnen Projekte sind im Vorfeld seitens der Fachverwaltung einzelfallbezogene Ziele zu erarbeiten und klar zu definieren. Der KSD ist für die Vergabe der Mittel aus diesem „Experimentiertopf“ zuständig.“



· „Mit dem „Experimentiertopf“ wird die Verwaltung in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelfallhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren."

Der Intention des Antrages gemäß richtete sich dies nicht nur an die Dienststellen des öffentlichen Trägers im Kommunalen Sozialdienst und die freien Träger für erzieherische Hilfen, sondern auch an die Bereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstättenarbeit sowie den Fachbereich Bildung und Qualifizierung.

Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen aus diesen flexibilisierten Mitteln ist die akut oder perspektivisch notwendige Einleitung von Hilfen zur Erziehung (HzE) für Einzelne oder die konkrete Möglichkeit, solche mit Hilfe geeigneter Projekte aus laufenden HzE-Maßnahmen „herauszulösen“ und zu befähigen, zukünftig ohne oder mit niedrigschwelliger Unterstützung zurechtzukommen. Dies kann sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in gruppenpädagogischen Angeboten erbracht werden.

Für die Antragstellung selbst ist eine Fall- oder Projektbeschreibung erforderlich. In der Beschreibung müssen die Ziele, alternative Varianten, die voraussichtliche Dauer, beteiligte Personen, eine Kostenkalkulation sowie die überschlägige Berechnung eines zu erwartenden „Einspareffektes“ benannt werden.
Verantwortlich für die Bewilligung ist ein zentrales Gremium im Kommunalen Sozialdienst, das im Bedarfsfall weitere Beteiligte beratend in die Beurteilung einbindet.
Alle geförderten Projekte sind zu dokumentieren.

In der Anlage 2 sind mit Stand Mai 2006 die Einzelfall– und Gruppenprojekte aufgelistet, für die bisher Mittel aus dem „Experimentiertopf“ Verwendung finden bzw. gefunden haben. Im Vordergrund der bislang geförderten Einzel– und Gruppenmaßnahmen steht die Entwicklung und Umsetzung flexibler passgenauer Hilfen (Stichwort: Maßanzug),
· die im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII bislang nicht finanziert werden konnten
oder
· deren Realisierung nicht zeitnah und bislang nur mit einem hohen internen Abstimmungsbedarf möglich war.

Neben der Nutzung bereits vorhandener präventiv arbeitender Jugendhilfeeinrichtungen wird in vielen Fällen auch der angestrebte finanzielle Einspareffekt deutlich.



Die Chancen der passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Experimentiertopf werden zunehmend genutzt. Gegenwärtig sind vier weitere Projekte und Einzelmaßnahmen in Vorbereitung.

Der Ausschuss wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Stadt Hannover u. a. auch dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung von Säuglingen zu geben.
Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz im Deckungskreis der erzieherischen Hilfen.

51.2 
Hannover / 21.06.2006