Drucksache Nr. 1545/2007:
Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum
- Wirtschaftsjahr 2006 -

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1545/2007
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Jahresabschluss für das Hannover Congress Centrum
- Wirtschaftsjahr 2006 -

Antrag,

1. den Jahresabschluss und den Lagebericht, gem. § 30 EigBetrVO
festzustellen,

2. die Entlastung der Werkleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,

3. den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von € 7.580.225,88
festzustellen
davon eine Absetzung vom Stammkapital in Höhe der
Abschreibungen (ohne GwG`s) € 1.500.188,10
vorzunehmen
und den verbleibenden Verlust € 6.080.037,78
auf neue Rechnung vorzutragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussdrucksache verhält sich geschlechtsneutral

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§6 der Haushaltssatzung 2006) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zu Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ansatz 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2006 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2006 des Hannover Congress Centrum die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).

Gemäß § 30 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er beschließt über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung § 123 NGO geändert, so dass seitdem die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe nicht mehr dem Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann die Jahresabschlussprüfung entweder selbst vornehmen, oder mit der Durchführung einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dabei kann es auch zulassen, dass die Beauftragung eines externen Abschlussprüfers direkt durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde am 17.07.2006 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH durch das HCC mit der Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2006 beauftragt. Eine Information des Werksausschusses erfolgte mit DS 1705/2006.

Im Jahresabschlussbericht erteilt die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dem HCC für die Rechnungslegung des Jahres 2006 gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung nachfolgenden Bestätigungsvermerk:
„ Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen somit nach unsere pflichtgemäßen Prüfung mit der Einschränkung, dass die Werthaltigkeit des Buchwerts der Beteiligung an der Deutschen Messe AG zum Zeitpunkt der Prüfung nicht abschließend beurteilt werden konnte, den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben – unter Berücksichtigung des zurzeit bestehenden strukturellen Defizits und der zu dessen Reduzierung ergriffenen Maßnahmen – zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird insoweit wirtschaftlich geführt“.








Das Rechnungsprüfungsamt hat mit der folgenden ergänzenden Feststellung

„ Der Bestätigungsvermerk wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Einschränkung versehen, dass die Werthaltigkeit des Buchwerts der Beteiligung an der Deutschen Messe AG zum Zeitpunkt der Prüfung nicht abschließend beurteilt werden konnte. Wir verfügen derzeit über keine weiteren Erkenntnisse zur Einschätzung der Werthaltigkeit. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Vorbemerkungen gegebene Begründung zur Einschränkung ist für uns schlüssig. Insofern haben wir den Bestätigungsvermerk in dieser Form zur Kenntnis genommen “

den Bericht ohne weitere eigene Feststellungen an den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht weitergeleitet.

I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

Das operative Jahresergebnis 2006 in Höhe von – 2.099 T€ fällt im Vergleich zum Vorjahr (-2.167 T€) um -68 T€ besser aus.
Der Ausblick auf die kommenden Geschäftsjahre, deren Wirtschaftsplanung unter Berücksichtigung des Sanierungskonzepts erstellt worden sind, stellt sich weiterhin positiv dar. Das HCC geht für das Jahr 2009 von einem ausgeglichenen operativen Ergebnis aus. Dies macht den Erfolg des wirtschaftlichen Sanierungskonzepts (DS 1295/2005) weiterhin deutlich.

In der Einzelbetrachtung der Aufwendungen und Erträge sind im Wirtschaftsjahr 2006 die betrieblichen Erträge vor dem Hintergrund des Wegfalls der Umsätze aus dem Engagement TUI-Arena (1,1 Mio. €) gegenüber dem Vorjahr nur um insgesamt –277 T€ niedriger ausgefallen. Hierdurch wird deutlich, dass der Großteil des Wegfalls der TUI-Arena durch die positive Entwicklung im Zusammenhang mit dem Catering in der AWD Arena kompensiert werden konnte. Die Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um – 331 T€ reduziert worden, was im Wesentlichen auf die Reduzierung der Personalaufwendungen (HCC Stamm) zurückzuführen ist.

Ein wesentlicher Baustein des Sanierungskonzeptes ist die Reduzierung der Personalkosten. Durch den sozialverträglichen Abbau von insgesamt 66 Planstellen – bis zum Jahr 2008 – konnte bereits im Wirtschaftsjahr 2006 eine deutliche Entlastung der Personalkosten erzielt werden.

Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen - inkl. der auf den Ansatz bereits erteilten Aufträge (168,5 T€) - auf insgesamt 2.823,8 T€ und betreffen im Wesentlichen die auf Basis der PPG Abstimmung erfolgten Investitionen. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Küche kam es zu einer Kostenüberschreitungen, die durch zeitliche Verschiebung einzelner Investitionen in Folgejahre gedeckt werden konnte.
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Hannover / 08.06.2007