Drucksache Nr. 1512/2016:
Umwandlung einer Krippen- und Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Freytagstraße in jeweils eine integrative Krippen- und Kindergartengruppe

Inhalt der Drucksache:

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1512/2016
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Umwandlung einer Krippen- und Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Freytagstraße in jeweils eine integrative Krippen- und Kindergartengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration der Kindertagesstätte Freytagstraße 14, 30169 Hannover mit 20 Plätzen (Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit Gruppenintegration (18 Plätzen) umzustrukturieren,
  • eine Krippengruppe mit Einzelintegration (12 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe mit Gruppenintegration bei gleich bleibender Gesamtplatzzahl umzuwandeln,
  • der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO) ab 01.08.2016, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Grundlage der DS Nr. 2735/1997 „Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration – gemäß Anlage 2“ sowie laufende Zuwendungen gem. der DS Nr. 1198/2013 „Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover“, zu gewähren,

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle


Es entstehen keine Mehrkosten für die Landeshauptstadt Hannover, da die Umsetzung der Maßnahme über die Mittel der Eingliederungshilfe gegenfinanziert wird.

Begründung des Antrages

Bei der Kindertagesstätte Freytagstraße handelt es sich um eine fünfgruppige Einrichtung: zwei Kindergartengruppen in Ganztagsbetreuung, eine Kindergartengruppe in Ganztagsbetreuung mit Einzelintegration (20 Kinder) und eine Krippengruppe mit Einzelintegration (12 Kinder) sowie eine Hortgruppe mit 20 Plätzen.
In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass weitere in der Kindertagesstätte betreute Kinder einen erhöhten Förderbedarf haben und die vorhandenen Einzelintegrationen der Kindertagesstätte somit nicht mehr ausreichend sind. Um ein „Durchwachsen“ der Kinder vom Krippen- in den Kindergartenbereich zu gewährleisten und darüber hinaus mehr integrative Betreuungsplätze anbieten zu können, hat der Träger der Einrichtung einen Antrag auf Umwandlung der beiden genannten Einzelintegrationen im Krippen- und im Kindergartenbereich in integrative Gruppen gestellt. In der beantragten Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Plätzen können dann zwei bis vier Kinder mit Behinderung und in der Krippengruppe mit 12 Plätzen zwei Kinder mit erhöhtem Förderbedarf betreut werden.

Eine Ausweitung der Integrationsplätze wird von der Planungsgruppe "Regionale Vereinbarung" begleitet und unterstützt.

Das im Vorfeld eingeschaltete Nds. Kultusministerium – Landesjugendamt – hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt, wenn einige bauliche Veränderungen, vor allem im Sanitärbereich vorgenommen werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden entsprechend umgesetzt. Die personellen Voraussetzungen für die Umstrukturierung sind ebenfalls gegeben.
51.42 
Hannover / 17.06.2016