Drucksache Nr. 1511/2004:
Umwandlung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme der GS Auf dem Loh in ein Innovatives Modellprojekt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Schulausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1511/2004
0
 

Umwandlung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahme der GS Auf dem Loh in ein Innovatives Modellprojekt

Antrag,


zu beschließen,

1) die bestehende "Schulergänzende Betreuungsmaßnahme" (SBM) des "Verein der Freunde und Förderer an der GS Auf dem Loh" in ein Innovatives Modellprojekt umzuwandeln und

2) dem "Verein der Freunde und Förderer an der GS Auf dem Loh" entsprechend den Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten zur Betreuung von Kindern im Grundschulalter (DS 1847/ 99) für max. 20 Kinder laufende Beihilfen für das Schuljahr 2004/ 2005 ab dem 01.08.2004 bis 31.07.2005 in Höhe von derzeit 51,13 Euro pro Kind und Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge ab Vorlage der Betriebserlaubnis
zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsprojekt schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben33.800,00 €*1.4645.718800.0
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt33.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-33.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Darin wird die gem. Antragstext angestrebte Umwandlung einer Gruppe der SBM der GS Auf dem Loh in ein Innovatives Modellprojekt vorgeschlagen.

Die GS Auf dem Loh stellt seit 01.08.2003 den Unterricht für die Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr sicher.
Der "Verein der Freunde und Förderer an der GS Auf dem Loh" existiert mit seinen beiden SBM´n seit September 1998. In den ausgebauten Räumlichkeiten werden in der unterrichtsfreien Zeit bis zu 38 Schulkinder von mindestens zwei Erzieherinnen betreut. Die Finanzierung erfolgte bisher über den Haushaltsetat des Fachbereiches Bibliothek und Schule.

Die im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" (VGS) durchgeführte Elternbefragung zeigte, dass eine erhöhte Nachfrage an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Stadtteil besteht, die mit dem vorhandenen Angebot nur unzureichend befriedigt werden kann.

Mit der Umwandlung einer Gruppe der SBM in ein Innovatives Modellprojekt wird dem Beschluss des Rates (DS 0828/ 2000 und 1853/ 2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der "Verlässlichen Grundschule" den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln. Das Niedersächsische Landesjugendamt hat dem Verein eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Die Raumnutzung ist mit dem Fachbereich Bibliothek und Schule abgesprochen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung für das Innovative Modellprojekt für ein Jahr ab dem 01.08.2004 für 20 Schulkinder zu gewähren. Ein entsprechender Folgeantrag ist bis zum 30.04.2005 zu stellen.

Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Zuwendung rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41 
Hannover / 24.06.2004