Drucksache Nr. 1507/2016:
Einrichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Goldfische"

Inhalt der Drucksache:

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1507/2016
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Einrichtung und Förderung der dreigruppigen Kindertagesstätte "Goldfische"

Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung einer Kindertagesstätte "Goldfische", Am Rohgraben 8, 30559 Hannover, mit zwei Krippengruppen (30 Kinder zwischen 1-3 Jahren, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe (25 Kinder zwischen 3-6 Jahren, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft des Vereins Haeckis Zwerge e.V. zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.09.2016, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 10.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -10.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 300,00 €
Transferaufwendungen 279.400,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -280.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -280.700,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

In Hannover betreibt der Träger Haeckis Zwerge e.V. bereits zwei Kindertagesstätten in den Stadtbezirken Südstadt-Bult und Vahrenwald-List. Der Träger plant Am Rohgraben 8 in 30559 Hannover-Anderten eine dreigruppige Einrichtung im ehemaligen Gemeindezentrum der neuapostolischen Kirche zu errichten.

Die Räumlichkeiten werden gemäß den rechtlichen Anforderungen vorgehalten. Ebenso wird eine direkt zugeordnete Außenfläche nach den Erfordernissen der unterschiedlichen Altersgruppen entstehen.Das Nds. Kultusministerium hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Ein Antrag auf Zuwendungen nach der 'Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren' (RAT) wurde gestellt. Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel von max. 10.000 €, keine Investitionskosten.

Im Rahmen der Fortsetzung des Ausbauprogramms „ Hannover bleibt am Ball“ – DS 2562/2015 – gehören neu gegründete Vereine und Initiativen zum Gesamtkonzept der Umsetzung von zusätzlichen Platzkapazitäten für die Altersgruppe der ein - bis dreijährigen Kinder. Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll der Rechtsanspruch auf einen Kripppenplatz erfüllt werden und dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

51.42 
Hannover / 16.06.2016