Anfrage Nr. 15-3219/2019:
Befahren des Schulhofes der IGS Linden während privater Veranstaltungen

Inhalt der Drucksache:

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Befahren des Schulhofes der IGS Linden während privater Veranstaltungen

Am 30.11.2019 hat tagsüber in dem Gebäude der IGS Linden eine private Veranstaltung stattgefunden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden auf dem rückwärtigen Schulhof direkt hinter dem Schulgebäude zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Anhänger abgestellt. Der Abstellort der Fahrzeuge befand sich zum Teil im unmittelbaren Nahbereich des Baumbestandes. Die Zufahrt zu diesem Bereich des Schulgeländes erfolgt über den Fuß- oder Radweg (§ 41 Anlage 2 Z. 241 StVO) von der Straße Am Lindener Berge aus.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Bestand eine Genehmigung für das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen und wurde für das Befahren des Fuß- oder Radweges eine Ausnahmegenehmigung erteilt?

2. Welche Maßnahmen wurden dem Veranstalter seitens der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover auferlegt, um gefahrlos den Schulhof der IGS Linden mit Kraftfahrzeugen über den Fuß- oder Radweg zu erreichen?

3. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover zukünftig zu unternehmen, um den Baumbestand in dem genannten Bereich bei derartigen Veranstaltungen vor dem Abstellen von Kraftfahrzeugen zu schützen?