Drucksache Nr. 15-3211/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Anzahl der Ausreisepflichtigen (abgelehnte Asylbewerber) im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 18.01.2023
TOP 5.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-3211/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Anzahl der Ausreisepflichtigen (abgelehnte Asylbewerber) im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 18.01.2023
TOP 5.3.1.

Die Anfrage ergeht in Rahmen der weiterhin andauernden teilweise illegalen Einwanderung/Hereinbringung von Asylbewerbern und ähnlichen Personen auch in die (finanziell) überlasteten Kommunen und im Rahmen der bundesweit geplanten "Erleichterung der Zuwanderung und der "Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft" (Zitat von Friedrich Merz/der CDU)" an die Verwaltung und entsprechend zuständige Behörden.

Wir fragen die Verwaltung:
(1) Frage 1 Wie hoch ist die Anzahl der Ausreisepflichtigen (abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber) im Stadtbezirk?

(2) Frage 2 Wie setzt die Verwaltung und die vollziehende Behörde die tatsächliche (freiwillige) Ausreise oder die Abschiebung trotz etwaiger vermeintlicher Hinderungsgründe (vorgeschobene Erkrankung, Nichtantreffen der Person, etc.) durch?

(3) Frage 3 Wie wird die weitere (massenhafte) Einwanderung in die (kommunalen) Sozialsysteme kontrolliert und verhindert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu Frage 1:
Eine statistische Auswertung nach Stadtbezirken ist nicht möglich. Wir können jedoch mitteilen, dass in den Gebieten der Postleitzahlen 30179, 30657, 30659 (entspricht den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide plus dem Stadtteil Brinkhafen) aktuell etwa 260 ausreisepflichtige Personen gemeldet sind.
In der Gruppe der 260 Personen befinden sich jedoch auch solche, die aktuell aufgrund der politischen Lage in ihrem Herkunftsland (beispielsweise Syrien oder Afghanistan) nicht ausreisen können oder sich in der Prüfung bei der Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport befinden.
Zu Frage 2:
Kommt eine ausreisepflichtige Person ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, wird geprüft, ob eine zwangsweise Beendigung des Aufenthaltes in Betracht kommt. Wird eine Person bei einem Abschiebungsversuch nicht angetroffen und ihr Aufenthaltsort ist auch nicht bekannt, wird eine neue Abschiebung terminiert. Werden Gründe vorgetragen, die einer freiwilligen Ausreise oder Abschiebung entgegenstehen, dann werden diese von uns bzw. von den zuständigen Stellen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) überprüft.
Zu Frage 3:
Derartige Kontrollen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Hannover