Drucksache Nr. 15-3130/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Probierbäume im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-3130/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Probierbäume im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.4.2.

Innerhalb der vieler Grünflächen im Stadtbezirk gibt es auch zahlreiche unterschiedliche Obstbäume. Diese bieten über das Jahr verteilt Obst zum Selberpflücken. Eine erste gute Idee um auf die vorhandenen Obstbäume hinzuweisen ist sicherlich der erste Essbare Rastplatz, welcher in Zusammenarbeit der Region Hannover und der LHH entwickelt und auf dem südlichen Kronsberg errichtet wurde. Allerdings verfault augenscheinlich zahlreiches Obst direkt am Baum oder unter diesen, da das Obst nur begrenzt gesammelt wird. Dass die öffentlichen Grünflächen jederzeit betreten werden dürfen und auch das Pflücken des Obstes erlaubt ist, wissen anscheinend leider nicht alle Bürger*innen. Ein beschreibendes, witterungsbeständiges Schild, vielleicht auch mit Sortenbeschreibung, könnte unkompliziert Abhilfe schaffen und auf das vorhandene Angebot hinweisen.

Fragen an die Verwaltung:

1. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die im Stadtbezirk in den öffentlichen Grünflächen vorhandenen Obstbäume mit einem witterungsbeständigen Schild „Probierbaum – bitte bedienen sie sich!“ (o.ä.) unter dem Hinweis auf den Schutz des Baumes, zu versehen?

2. Wäre dies auch für die öffentlich zugänglichen, aber auf privatem Grundstück befindlichen Obstbäume unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer sinnvoll?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Auf einer großen Obstwiese im Landschaftsraum Kronsberg sind bereits Schilder installiert worden und, wie oben angeführt, macht auch der „Essbare Rastplatz“ auf Erntemöglichkeiten in der Landschaft aufmerksam. Weitere Schilder in der Landschaft hält die Verwaltung für nicht erforderlich. Die Obstbäume auf den innerstädtischen Grünflächen dürfen grundsätzlich beerntet werden und diese Möglichkeit wird auch derzeit schon genutzt.

Eine aktive Werbung für die Obsternte durch die vorgeschlagenen Schilder hält die Verwaltung aktuell nicht für erforderlich.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2: Das Aufstellen von Schildern auf privaten Flächen durch die Landeshauptstadt Hannover ist nicht möglich.