Drucksache Nr. 15-3126/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erweiterung des Sportgeländes in Bemerode - Folgen für Natur, Klima und Anwohnende
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-3126/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erweiterung des Sportgeländes in Bemerode - Folgen für Natur, Klima und Anwohnende
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.1.1.

Ohne Informationen zu den Folgen für Natur, Klima und die Anwohnenden haben Stadtbezirksrat 06 und der Sportausschuss der LHH im Mai 2019 der Erweiterung der Sportanlage des TSV Bemerode entlang der Oheriedentrift zugestimmt (Drucksache 145/2019). Der Verwaltung liegt aber seit langem ein Umweltgutachten dazu vor, dessen Ergebnisse für die fragliche Naturfläche laut Aussage der Verwaltung in der Bezirksratssitzung am 11. Dezember 2019 nun wohl vom Gutachter selbst vorgestellt werden. Besonders wichtig ist dazu aber auch die Beurteilung der geplanten Baumaßnahmen durch die Verwaltung selbst.

Wir fragen die Verwaltung:

  • Wieviel Bäume und Sträucher müssen für den geplanten Kunstrasensportplatz und die Beach-Sportanlage gefällt bzw. gerodet werden und welche besonderen Pflanzen wachsen derzeit außerdem auf der Fläche?
  • Welche Tierarten – insbesondere auch welche geschützten Tierarten - leben laut Gutachten derzeit auf dem Gelände und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz sind vorgesehen?
  • Wie beurteilt die Verwaltung die Veränderungen durch die Baumaßnahmen und später durch die fertigen Sportanlagen aus Sicht des Arten- und Klimaschutzes und hinsichtlich der Wohnqualität der Anwohnenden (bitte auch unter Berücksichtigung von dauerhafter Bodenversiegelung, Flutlicht- und Lautsprecheranlagen und der bis zu 6 Meter hohen Ballfangzäune)?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Für den Bau des neuen Kunststoffrasenplatzes und der Beachsportanlage müssen auf dem derzeitigen Vereinsgelände und dem Schulgrundstück 41 Bäume und 520 m² Sträucher gerodet werden. Hinzu kommen 7.850 m² zu rodende Baum- und Strauchpflanzungen auf dem Grundstück der Sporterweiterungsfläche.
Die hierfür notwendige Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung der LHH wurde erteilt.
Auf beiden Grundstücken wurden keine artenschutzrechtlich geschützten Pflanzenarten festgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Folgende Tierartengruppen wurden im Bereich der geplanten Sportanlagenerweiterung untersucht:
• Vögel
• Fledermäuse
• Amphibien.
Für alle nachgewiesenen Arten wurde eine artenschutzrechtliche Beurteilung der Betroffenheit durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen (Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung durch den Fachgutachter etc.) Verstöße gegen den gesetzlichen Artenschutz ausgeschlossen werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tierarten, deren artenschutzrechtliche Beurteilung und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden in der Bezirksratssitzung am 11.12.19 durch das Gutachterbüro vorgestellt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Aus Sicht der Verwaltung sind keine wesentlichen Veränderungen auf den Arten- und Klimaschutz zu erwarten, welche nicht an anderer Stelle ausgeglichen werden können.
Negative Auswirkungen hinsichtlich der Wohnqualität sind ebenfalls nicht zu erwarten. Dies gilt auch für die geplante Flutlichtanlage sowie die Ballfangzäune. Eine Lautsprecheranlage ist im Rahmen der aktuell geplanten Baumaßnahme nicht vorgesehen.
Im Bereich der Sporterweiterungsfläche kommt es nur zu einer geringen Bodenversiegelung. Das Kunstrasenspielfeld und die Beachsportanlage sind wasserdurchlässig, so dass Niederschläge vor Ort versickern können.
Die Maßnahme zur Erweiterung der Bezirkssportanlage basiert auf einem seit langem bestehenden Defizit an Sportanlagen im Quartier. Diese Situation wird sich durch die Erweiterung der Bezirkssportanlage deutlich verbessern, was wiederum positive Auswirkungen auf die Wohnqualität hat (vgl. DS 1145/2019).