Drucksache Nr. 15-3040/2017:
Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Badenstedter Sport Club e.V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-3040/2017
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Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus an den Badenstedter Sport Club e.V.

Antrag,


zu beschließen, dem Badenstedter Sport Club e. V. (Badenstedter SC) im Rahmen des Vereinshausneubaus für den Einbau eines Fahrstuhls eine Zuwendung in Höhe von
47.200 €


und für den Einbau eines Sportbodens im Multifunktionsraum, eine Zuwendung in Höhe von
23.300 €

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Maßnahme profitieren alle Mitglieder im Verein gleichermaßen. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt. Der Badenstedter SC hat mit der Bestandserhebung des LandesSportBundes Niedersachsen vom 01.01.2017 insgesamt 508 Mitglieder, von denen 93 weiblich und 415 männlich sind. Mit 258 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weist der Verein eine Jugendquote von 50,8 % auf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42101.901.2
Sportförderung sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 70.500,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -70.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.948,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.762,50 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.710,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.710,50 €

Begründung des Antrages


Das Vereinshaus des Badenstedter SC ist im Juni 2016 aus ungeklärter Ursache nahezu vollständig abgebrannt. Die Versicherungsleistungen decken lediglich den Ausbau des Erdgeschosses ab. Der Verein möchte das Obergeschoss zu einem Sportraum für Tanz-, Gymnastik- oder Boxangeboten ausbauen. Hiermit wird den Erkenntnissen aus der Sportentwicklungsplanung Rechnung getragen. Laut Versorgungsanalyse besteht bei den normungebundenen Sportinnenflächen, zu denen u.a. Bewegungsräume in Vereinshäusern zählen, im Stadtbezirk lediglich ein Bedarfsdeckungsgrad von ca. 60 %. Im Zuge der o.g. Maßnahme wird eine zusätzliche normungebundene Sportinnenfläche geschaffen. Dabei ist eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses notwendig. Zu diesem Zweck soll ein Fahrstuhl eingebaut werden.

Die Kosten für den Einbau des Fahrstuhls belaufen sich auf ca. 63.100 €, die wie folgt finanziert werden sollen:
1. Eigenleistung Verein 15.900 €
2. Zuwendung Landeshauptstadt Hannover 47.200 €

insgesamt 63.100 €
Die Kosten für den Einbau des Sportbodens belaufen sich auf ca. 31.200 €, die wie folgt finanziert werden sollen:
1. Eigenleistung Verein 7.900 €
2. Zuwendung Landeshauptstadt Hannover 23.300 €

insgesamt 31.200 €
Sollte die Versicherungsleistung höher ausfallen als derzeit bekannt, ist mit dem Verein vereinbart worden, dass die ausgezahlte Zuwendung in Höhe der Differenz vom Verein zurückgefordert wird.
52 .22
Hannover / 17.11.2017