Drucksache Nr. 15-3023/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheit und Sauberkeit an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.12.2019
TOP 5.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-3023/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sicherheit und Sauberkeit an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.12.2019
TOP 5.3.1.

Mit Drucksache15-2666/2019 fordert die CDU-Fraktion die Erlassung eines Alkoholverbots an ‚Meyers Garten‘ sowie am ‚Platz der Begegnung‘. Begründet wird dies mit dem regelmäßigen Auftreten alkoholkonsumierender Menschen in Gruppen, welche das „Wohlbefinden und Sicherheitsgefühl“ irritieren würden. Jenseits von möglicherweise subjektiven ‚Irritationen‘ ist für einen eventuellen Erlass eines Alkoholverbots jedoch auch von Interesse, wie sich die Situation an den genannten Plätzen objektiv darstellt.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Gab es innerhalb des vergangenen Jahres bei der Polizei gemeldete Verhaltensauffälligkeiten der genannten ‚Trinkerszene‘, bzw. aufgrund solcher durchgeführte Polizeieinsätze (beispielsweise aufgrund von Belästigungen, Schlägereien, Diebstählen oder ähnlichem)?
    Bitte aufgelistet darstellen.
  2. Wie schätzt die Stadtreinigung von aha (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover) die Sauberkeitssituation vor Ort ein?
  3. Gibt es Angebote der Straßensozialarbeit für die genannte ‚Trinkerszene‘ an den genannten Plätzen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)
Diese Frage wurde zuständigerweise an die Polizeidirektion Hannover weitergeleitet, von der wir folgende Antwort bekamen:

Eine durchgeführte Recherche für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 22.11.2019 ergab folgendes polizeiliches Lagebild im Zusammenhang mit alkoholisierte Personen:

Meyers Garten:
Im elektronischen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem wurden in Bezug auf die beschriebenen Personengruppen im öffentlichen Raum fünf Vorgänge erfasst. Alle Eintragungen beziehen sich auf hilflose Personen in Folge Alkoholgenusses.
Erkenntnisse über begangene Straftaten oder sonstige Anlässe, wie z.B. Belästigungen liegen nicht vor.

Platz der Begegnung:
Auch an dieser Örtlichkeit wurden in acht Vorgängen hilflose Personen in Folge Alkoholgenusses dokumentiert. In zwei weiteren Fällen kam es zu Streitigkeiten zwischen einem Straßenbahnfahrer und jeweils einem alkoholisierten Fahrgast.
Insgesamt wurden fünf Straftaten polizeibekannt. Drei Taten wurden im Zusammenhang mit dem diesjährigen Stadtteilfest begangen (3 x Körperverletzungsdelikte unter Alkoholeinfluss mindestens eines Beteiligten). Darüber hinaus eine Sachbeschädigung an einer Stadtbahn durch Flaschenwurf eines alkoholisierten Beschuldigten und einen Zigarettendiebstahl.
Zum Teil wurden Glasscherben und sonstiger Abfälle auf dem Platz festgestellt. Diese könnten aber auch u.a. von Fahrgästen der Stadtbahnen stammen.

Fazit aus polizeilicher Sicht:
Die Personengruppen am Meyers Garten zeigen grundsätzlich kein gefahrbegründendes Verhalten. Sie belästigen aktiv keine anderen Bürger und „vermüllen“ ihre Aufenthaltsorte grundsätzlich nicht.
Mit zunehmendem Alkoholkonsum kommt es in Einzelfällen zu hilflosen Personen, die in der Folge den Einsatz eines Rettungswagens oder der Polizei erfordern.
Einen polizeilichen Aufgabenschwerpunkt stellt diese Örtlichkeit nicht dar.
Die Situation am Platz der Begegnung unterscheidet sich zum Meyers Garten aufgrund der Stadtbahnendhaltestelle.
Insbesondere in den Abendstunden an den Wochenenden ist hier mit einem erhöhten Aufkommen alkoholisierter Personen zu rechnen. Hier kommt es etwas häufiger als am Meyers Garten zu polizeilichen Maßnahmen. Aber auch diese Örtlichkeit stellt keinen polizeilichen Aufgabenschwerpunkt dar.
Um dem subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung Rechnung zu tragen und um eine sich ggf. veränderte Situation frühzeitig erkennen zu können, werden diese Bereiche vom Einsatz- und Streifendienst und den Kontaktbeamten des PK Misburg intensiv in die Streifenplanung einbezogen.
Beide Bereiche sind zudem Schwerpunkte des Ordnungsdienstes der LHH. Nach Einführung des Ordnungsdienstes fand eine Einweisung der Beschäftigten durch Beamtinnen und Beamte des PK Misburg statt. Dabei wurde insbesondere auf diese Örtlichkeiten hingewiesen und es fanden gemeinsame „Ortsbegehungen“ statt.
Insgesamt wird die Situation als stadtbildtypisch und die Situation der alkoholkonsumierenden Personen nicht als objektiv sicherheitsrelevant bewertet.

Zu 2.)
Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

Sind öffentliche, städtische Plätze nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses (z.B. Meyers Garten), werden diese Flächen im städtischen Auftrag von aha grundsätzlich an private Reinigungsfirmen vergeben. aha kontrolliert stichprobenartig die Reinigungsqualität der Straßen. Außerdem werden illegale Abfälle durch die Abfallfahnder beseitigt. Die Gehwegreinigung wurde per Straßenreinigungssatzung § 4 auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Auch diese werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Bedarf werden wie Reinigungskataster und das Straßenverzeichnis angepasst. Da dies zu erhöhten Gebühren der Anlieger führen kann, ist aha bemüht, keine flächendeckenden Intervallsteigerungen vorzunehmen.

Im Bereich Meyers Garten sowie am Platz der Begegnung werden wöchentlich Kontrollen durch die zuständige Betriebsstätte und durch das Sachgebiet Reinigungsorganisation durchgeführt. Im Bereich der Einkaufsgeschäfte am Meyers Garten ist tatsächlich ein erhöhtes Littering, auch bedingt durch die lokale Trinkerszene, zu beobachten. Dadurch entsteht eine teilweise starke Verunreinigung, insbesondere an und vor den Sitzbänken, die sich dann auch sukzessive auf die angrenzenden öffentlichen Flächen ausbreitet. Zur nachhaltigen Verbesserung der Reinigungssituation müsste dieses lokale Problem verbessert bzw. gelöst oder alternativ der Reinigungsintervall erhöht werden. Dies kann aber erhebliche zusätzliche Kosten für die LHH verursachen.

Zu 3.)
Für die genannten Plätze gibt es gegenwärtig keine Angebote der städtischen Straßensozialarbeit für die genannte Trinkerszene.
Im Sachgebiet 50.24 (Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) sind gegenwärtig drei Streetworker*innen beschäftigt. Einsatzgebiet der Streetworker*innen ist grundsätzlich nur der Innenstadtbereich – wenngleich die Streetworker*innen in Einzelfällen (soweit es die Arbeitssituation zulässt) auch mal außerhalb ihres eigentlichen Einsatzbereiches unterwegs sind. Dies umfasst aber in der Regel Fälle mit einmaligem/kurzfristigem Bedarf.
Um Konzepte / Angebote für öffentliche Plätze zu entwickeln / vorzuhalten, ist eine langfristige und kontinuierliche Intervention vor Ort erforderlich. Dieses ist - ebenso wie die regelmäßige Ausweitung der Straßensozialarbeit auf andere örtliche Schwerpunkte - mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.