Drucksache Nr. 15-3015/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Dachsanierung
der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.12.2017
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-3015/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Dachsanierung
der Sporthalle in der Grundschule Suthwiesenstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.12.2017
TOP 8.1.1.

Die Sporthalle der Grundschule in der Suthwiesenstraße ist nach einem Brand auf dem Dach der Halle vorübergehend gesperrt und kann daher zurzeit nicht von der Schule und den Sportvereinen genutzt werden. Das Dach ist ohnehin seit langem sanierungsbedürftig. Die Sanierung sollte im Herbst dieses Jahres beginnen. Es wurden bisher immer wieder Teilsperrungen der Sporthalle, die auch von zahlreichen Vereinen und Verbänden genutzt wird, nötig. Ein zügiger Abschluss der Dachsanierung möglichst ohne weitere Sperrungen der Sporthalle ist daher dringend erforderlich. Bis heute liegt der Schule aber kein verbindlicher Zeitplan für die Dachsanierungsarbeiten vor.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie sieht der konkrete Zeitplan der Stadtverwaltung für die dringend nötigen Sanierungsarbeiten am Dach der Sporthalle Suthwiesenstraße aus? (Bitte mit genauen Daten für die einzelnen Gewerke, voraussichtlichem Enddatum und Angabe möglicherweise geplanter Schließungszeiten)

2. Hat sich durch den Brand der Sanierungsbedarf in der Sporthalle erhöht, sind neben der Dachsanierung weitere Arbeiten nötig und welche Auswirkungen hat das voraussichtlich auf die Zeitplanung.

3. Ist vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse, wie vom Bezirksrat bereits gefordert, nun eine bevorzugte Berücksichtigung des ohnehin geplanten Ersatzbaus der Suthwiesenschule geplant?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Sanierungsmaßnahmen wurden nach dem Brandereignis umgehend wieder aufgenommen. Die Zeiten für die weitere Ausführung der Maßnahmen sind im Wesentlichen von der Witterung abhängig und können demnach nur geschätzt werden. Für die uneingeschränkte Nutzung der Halle sind folgende Maßnahmen notwendig:

Die Ertüchtigung des Tragwerks, sowie die erste Abdichtungslage kann in 12 Arbeitstagen (ohne Ablaufstörungen) realisiert werden.

Hinzu kommen ca. 2 weitere Arbeitstage für die vom Tragwerksplaner nachträglich geforderten Instandsetzungsmaßnahmen an Windverbänden.

Eine Verlängerung um ca. 14 weitere Werktage, sofern man davon ausgeht, dass an insgesamt 50% der Werktage die Ausführung aufgrund schlechter Witterungsbedingungen eingeschränkt wird.

Aufgrund dieser Annahmen ist mit einer Fertigstellung der notwendigen Maßnahmen für die Dachabdichtungs- und Zimmerarbeiten ohne Ablaufstörung am 22.12.2017 zu rechnen. Sollten Ablaufstörungen eintreten, wird eine Fertigstellung der notwendigen Maßnahmen für die Dachabdichtungs- und Zimmerarbeiten am 16.01.2018 angestrebt.

Hinsichtlich der zu erwartenden Hallensperrzeiten ist von folgender Situation auszugehen:

Die vollständige Sperrung der Halle wurde inzwischen aufgehoben.

Gemäß den Ausführungszeiten ist davon auszugehen, dass bis zum 15.12.2017 (nur an Werktagen) der 2. und 3. Hallenabschnitt für die Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr gesperrt wird.

Ab dem 18.12.2017 bis zum Abschluss der notwendigen Maßnahmen betrifft die Sperrung der Halle nur den 3. Hallenabschnitt für die Zeit von 07:00 - 17:00 Uhr (nur an Werktagen)


Zu Frage 2:
Der Instandsetzungsbedarf der durch den Brand beschädigten Bauteile ist als geringfügig einzuschätzen. Die Instandsetzung wird parallel zu den geplanten Maßnahmen durchgeführt und hat nur einen unwesentlichen zeitlichen Einfluss auf die Maßnahme.


Zu Frage 3:
Das Brandereignis hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Bereitstellung des geplanten Ersatzneubaus. Der Betrieb der Bestandshalle kann nach Abschluss der aktuellen Sanierungsmaßnahmen wie vorgesehen fortgesetzt werden.