Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-2999/2007 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 10.12.2007: Stadtbezirksrat Mitte: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-2999/2007 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Mitte An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Mit der Bebauungsplanänderung soll das Planungsrecht für die Grundstücke Dreyerstraße 7 bis 9 an die vorhandene Nutzung ( Wohnen) angepasst werden und weiterhin soll der Umbau des Gebäudes Dreyerstraße 4 bis 6 als Wohngebäude ermöglicht werden. Mit der bisherigen Festsetzung Mischgebiet ist eine Umnutzung des Gebäudes planungsrechtlich nicht zulässig. Das Gebäude ist zur Zeit ungenutzt.
Die öffentliche Grünverbindung soll ebenfalls der vorhandenen Nutzung angepasst werden und eine Realisierung der Grünverbindung am östlichen Ufer der Leine hinter der vorhandenen Fußgängerbrücke soll entfallen. Der in der öffentlichen Grünverbindung integrierte Fuß- und Radweg verläuft entlang der Leine von der Brühlstraße bis zur Königsworther Straße abwechselnd an beiden Ufern. Daher kann auf die Verlängerung der Grünverbindung östlich der Leine bis zur Königsworther Straße verzichtet werden.
Der o.g. zurzeit gültige Bebauungsplan setzt Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 fest. Durch die neuen Festsetzungen wird kein stärkerer Eingriff zulässig sein als bisher.
Gemäß § 33 Abs. 3 BauGB kann ein Bauvorhaben während der Planaufstellung nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und nach Abschluss der frühzeitigen Behördenbeteiligung genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses und eines noch vom Rat der Landeshauptstadt Hannover zu fassenden Aufstellungsbeschlusses - hierzu wird in Kürze eine separate Drucksache vorgelegt werden - soll die geplante Baumaßnahme Dreyerstraße 4 bis 6 im Rahmen der vorzeitigen Planreife nach dem v.g. § 33 (3) BauGB genehmigt werden. Für eine bessere Information der Öffentlichkeit sind daher in der Anlage 1 zur Anlage 2 detailierte Darstellungen zum geplanten Bauvorhaben gemacht.