Antrag Nr. 15-2974/2018:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch) - 22/2018

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an das Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch) - 22/2018

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Jugendzentrum Friedrich Lohmeyer (Roderbruch)
Betrag: bis zu 4.239,90 €
Verwendungszweck: Anschaffung diverser Geräte für das Projekt: „Aufnahmeraum“
(Zuwendung 22/2018)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 22.11.2018 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung der diversen Geräte für das Projekt: „Aufnahmeraum“ niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.