Drucksache Nr. 15-2965/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bedarfsampel Hildesheimer Straße in Höhe der Stadtbibliothek
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.12.2017
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2965/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bedarfsampel Hildesheimer Straße in Höhe der Stadtbibliothek
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 13.12.2017
TOP 5.3.2.

Am 21. November dieses Jahres ereignete sich auf der Hildesheimer Straße in Höhe der
Stadtbibliothek ein Unfall, bei dem eine Radfahrerin lebensgefährlich verletzt worden ist.
Beim Überqueren aus Richtung Höltystraße hatte sie „Grün“; ab der Verkehrsinsel fuhr sie
bei „Rot“ weiter.
Oft sind an solchen zweigeteilten und nicht parallel geschalteten Bedarfsampeln ähnlich
kritische Situationen zu beobachten, da Radfahrer*innen und Fußgänger*innen hier davon
ausgehen, dass sie für die gesamte Breite der Straße „Grün“ haben, so wie es andernorts
auch ist, z.B. bei Überquerungen auf der Marienstraße.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Weshalb wird für den Rad- und Fußverkehr an der Bedarfsampel zwischen
Höltystraße und Stadtbibliothek nicht für alle sechs Kraftfahrzeugspuren die gleiche
Ampelphase angezeigt?

2. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung um zukünftig die Querung an solchen
zweigeteilten Bedarfsampeln für den Rad- und Fußverkehr sicherer zu gestalten,
damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.:
Die Lichtsignalanlage ist so eingestellt, dass bei Anforderung an einem der äußeren Detektoren die Anforderung an die zweite Teilfurt weitergegeben wird. In sehr vielen Fällen kommt es daher zu einer gleichzeitigen Freigabe der einzelnen Furten bzw. zu einem geringfügig versetzten Freigabezeitbeginn. Da in vielen Fällen auch noch weit nach Beginn der Freigabezeit ankommende Fußgänger mit der Querung der Fahrbahn beginnen, fordern diese dann in der Mitte der Fahrbahn die Freigabe für die jeweils zweite Teilfurt an. Wird diese Freigabe nun durch andere von außen kommende Fußgänger genutzt ohne dass diese selber gedrückt haben, ergibt es sich, dass diese nicht in eins queren können, obwohl sie zu Beginn der Freigabezeit begonnen haben. Dieser Effekt tritt vereinzelt auf und ist kaum vermeidbar.

Zu 2.:
Mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung von Fehlinterpretationen hat die Verwaltung an dieser Fußgängerlichtsignalanlage in diesem Jahr die Radverkehrssignalgeber entfernen lassen, damit die Signalbilder der auf der Mittelinsel in eine Richtung zeigenden aber für unterschiedliche Teilfurten geltenden Signalgeber nicht fehlgedeutet werden können.
Grundsätzlich wird an Lichtsignalanlagen mit zweigeteilter Furt darauf geachtet, dass Verwechselungen der Signalgeberzustände nicht auftreten können und die Furten in eins bzw. progressiv freigegeben werden. Für den Fall, dass die Furten sehr lang und die Mittelinseln relativ breit sind, kann von letzterem abgewichen werden, da die notwendigen Freigabezeiten dadurch sehr lang werden und die Eintreffenszeitpunkte der Fußgänger aufgrund unterschiedlicher Gehzeiten auch nicht zuverlässig kalkulierbar sind.