Drucksache Nr. 15-2944/2018:
IB-10-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
 
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15-2944/2018
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IB-10-2018: Zuwendung aus Mitteln des Integrationsbeirates, Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis"

Antrag

Auf Empfehlung des Integrationsbeirates Buchholz-Kleefeld beschließt der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:

Zuwendungsempfänger: Die Johanniter
Projekt: "Interkultureller Gesprächskreis" in der Unterkunft für von Obdachlosigkeit bedrohte Familien Am Annateich
Zuwendungssumme: 750,00 €
Zuwendungsnummer: IB-10-2018

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Frauen/Mädchen bzw. Männer/Jungen) richten. Das Projekt richtet sich an die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, die Mitarbeitenden des Betreibers und an die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11111
Angelegenheiten der Stadtbezirke
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 750,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -750,00 €

Begründung des Antrages

Der Interkulturelle Gesprächskreis, der einmal wöchentlich zusammen kommen soll, dient der Begegnung und dem Beziehungsaufbau der Bewohnenden untereinander, den Mitarbeitenden und den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils. Es sollen Normen und Werte vermittelt werden. Es ist eine Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und dem eigenem Weltbild geplant. Das Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Einrichtung und den Stadtteil soll aktiviert werden. Eine themenorientierte Konversation dient dem Spracherwerb. Des Weiteren soll für die eigene Außenwahrnehmung sensibilisiert werden und der Respekt und die Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Lebensentwürfen entwickelt werden.
Grundlage ist der Antrag vom 05.11.2018.

Der Integrationsbeirat Buchholz - Kleefeld hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2018 einstimmig dafür ausgesprochen, dem Projekt bis zu 750,00 € zur Verfügung zu stellen (Finanzstelle/Finanzposition 1111100-73180000).

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat.
18.62.04  BRB
Hannover / 27.11.2018