Anfrage Nr. 15-2929/2018:
Außenlautsprecher

Inhalt der Drucksache:

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Außenlautsprecher

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärmbelästigung durch Außenlautsprecher. Diese seien von Gewerbetreibenden, vornehmlich in der Gastronomie, zur Unterhaltung bzw. zu Marketingzwecken installiert worden.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist es rechtlich zulässig, derartige Beschallungseinrichtungen zu betreiben?

2) Welche gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Nutzungszeiten und Lärmimmission gibt es und was besagen diese?

3) Wird seitens der Verwaltung und/ oder der Polizeidirektion Hannover und/ oder der Region Hannover die Einhaltung bestehender Regelungen kontrolliert, wenn ja in welchem Umfang (bitte genaues Kontrollintervall angeben), mit welcher Personalstärke (bitte in Vollzeiteinheiten angeben) und mit welchen Konsequenzen (Anzahl der Ordnungswidrigekitenanzeigen und Höhe des Bußgeldes), wenn nein, warum nicht?