Anfrage Nr. 15-2928/2018:
Bike-Flash

Inhalt der Drucksache:

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Bike-Flash

In Garbsen wurde am 23.11.2018 unter bundesweiter medialer Berichterstattung eine sogenannte Bike-Flash-Anlage in Betrieb genommen. Der Rat der Stadt Garbsen hatte sich im Juni 2018 erstmalig mit dieser Thematik beschäftigt.

Mit der Drucksache 15-0746/2018 wurde von unserer Fraktion bereits in der Sitzung am 16.04.2018 die Einrichtung eines Modellversuches mit dem sogenannten Bike-Flash für den Stadtbezirk Hannover Mitte beantragt und vom Stadtbezirksrat Mitte in der Sitzung am 14.05.2018 beschlossen.

Die Verwaltung teilte am 22.08.2018 mit, dass für eine Entscheidung zugunsten eines Modellversuchs des Systems Bike-Flash eine Abstimmung mit dem Dezernat Verkehr der Polizei Hannover erfolgen müsse. Diese könne aufgrund der dortigen personellen Situation erst im September 2018 vorgenommen werden.

Am 19.10.2018 teilte die Verwaltung Folgendes mit:
„Nach Auffassung des Bund-Länder-Fachausschusses zur StVO handelt es sich bei dem System Bike-Flash um eine Einrichtung, die im Sinne von § 33 Abs. 2 StVO mit Verkehrseinrichtungen nach der StVO verwechselt werden kann und die sich damit auf den Verkehr auswirken kann. Der Bund-Länder-Fachausschuss hält damit den Einsatz eines solchen Systems für unzulässig.
Auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 der StVO kommt nicht in Betracht.“
Mit dieser Begründung wurde die Umsetzung des Antrages und somit die Einrichtung einer Bike-Flash-Anlage seitens der Verwaltung abgelehnt.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wieso wurde das System Bike-Flash für den Stadtbezirk Mitte seitens der Verwaltung/ der Polizeidirektion Hannover abgelehnt, aber für Garbsen (ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover) eingerichtet?

2) Wird die StVO als Bundesgesetz seitens der Polizeidirektion Hannover in ihrem Zuständigkeitsbereich unterschiedlich ausgelegt?

3) Wird seitens der Verwaltung und der Polizeidirektion Hannover eine moralische Mitverantwortung für zukünftig Verletzte und Tote bedingt durch die augenscheinlich willkürliche Auslegung von Bundesgesetzen getragen?