Drucksache Nr. 15-2876/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Verkehrssituation im Bereich Konrad-Lorenz-Platz/Nikolaas-Tinbergen-Weg/Winkelriede
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.12.2017
TOP 9.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2876/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Verkehrssituation im Bereich Konrad-Lorenz-Platz/Nikolaas-Tinbergen-Weg/Winkelriede
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.12.2017
TOP 9.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur übersichtlichen und klaren Gestaltung der Verkehrssituation im Bereich Konrad-Lorenz-Platz / Nikolaas-Tinbergen-Weg / Winkelriede zu entwickeln. Dabei sollen die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer von Fußgängern über Radfahrer bis zu PKW-Nutzern gleichermaßen berücksichtigt und damit Gefährdungssituationen soweit planbar verhindert werden. Das Konzept ist dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht entsprochen.
Das Areal Konrad-Lorenz-Platz / Nikolaas-Tinbergen-Weg / Winkelriede hat trotz des Baustraßenzustandes und des mit der Neueröffnung des Einkaufszentrums einhergehenden Erhöhung des Verkehrsaufkommens eine klare Verkehrsregelung, die aus der vor Ort befindlichen Beschilderung ersichtlich ist und an die sich die Verkehrsteilnehmer halten sollen.
Zwischenzeitlich problembehaftet war der Nikolaas-Tinbergen-Weg, dessen Sperre über einen längeren Zeitraum entfernt war, so dass aus Richtung Rotekreuzstraße ein unübliches und ungeplantes Kfz-Verkehrsaufkommen verzeichnet werden musste. Die Sperre im Nikolaas-Tinbergen-Weg wurde Ende 2017 wieder errichtet.
Darüberhinausgehende Beschränkungen des Kfz-Verkehrs zum Konrad-Lorenz-Platz oder sonstige Regulierungen sind im derzeitigen Baustraßenzustand nicht vorgesehen. Mit der Fortführung der Grundstücksbebauungen und dem darauffolgenden Endausbau der öffentlichen Verkehrsflächen werden die vorgesehenen Geh- und Fahrbereiche weitestgehend getrennt voneinander angelegt und damit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein.