Drucksache Nr. 15-2871/2019 N1 S1:
Mobiler - Geschwindigkeitsblitzer für das Rudolf-von-Beningsen Ufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.11.2019
TOP 7.3.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2871/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Mobiler - Geschwindigkeitsblitzer für das Rudolf-von-Beningsen Ufer
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 20.11.2019
TOP 7.3.3.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mobiler GeschwindigkeitsLärmblitzer in der Straße Rudolf-von-Beningsen Ufer auf Höhe der Geibelstraße aufzustellen.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht entsprochen werden.

Bevor die Verwaltung in einer Straße Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, ist ein strenges förmliches Verfahren zu durchlaufen.
Aufgrund eines verbindlichen Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.10.2010 muss vor der Durchführung jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.

Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Die Standorte für die Überwachungsanlagen (stationär und mobil) sind vorrangig dort einzurichten, wo sich in der Vergangenheit häufig Unfälle ereignet haben oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden. Schwerpunkte sind u. a. auch die Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen.

Da für die gewünschte Örtlichkeit die vorgenannten Kriterien hinsichtlich Unfall- / Gefahrenlage nicht erfüllt sind und die Polizei der Landeshauptstadt Hannover nicht das entsprechende Einvernehmen für Geschwindigkeitskontrollen erteilen würde, kann die Landeshauptstadt Hannover dort keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen.