Drucksache Nr. 15-2865/2017 N1 S1:
Gesicherte Querung Anderter Straße, Höhe Max-Kuhlemann-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 11.4.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2865/2017 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Gesicherte Querung Anderter Straße, Höhe Max-Kuhlemann-Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 11.4.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zu veranlassen, die Querung der Anderter Straße in Höhe Max Kuhlemann-Straße für Fußgänger*innen sicherer und leichter zu gestalten, beispielsweise durch eine Querungshilfe (Sprunginsel), einen Fußgängerüberweg oder eine Ampelanlage.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Am 8. Februar 2018 wurde im Einmündungs- und Überquerungsbereich Anderter Straße / Max-Kuhlemann-Straße eine Verkehrszählung durchgeführt.
Die Ergebnisse wiesen eine Anzahl von 20 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde aus. Das entspricht nicht einem erforderlichen ausgeprägten Überquerungsbedarf für die Einrichtung von besonderen Querungseinrichtungen. Die Unfalllage ist an dieser Stelle unauffällig.
In dem benannten Bereich bestehen gesicherte signalisierte Querungsmöglichkeiten der Anderter Straße in Höhe Gollstraße, in ca. 250 m Entfernung, und in Höhe Liebrechtstraße, in ca. 300 m Entfernung. In diesen Bereichen stehen ebenfalls Bushaltestellen zur Verfügung. Damit wäre sicherlich ein Umweg verbunden, diese Wegstrecken werden jedoch allgemein als zumutbar angesehen.