Drucksache Nr. 15-2861/2017 S1:
Straßenbäume im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 11.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2861/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Straßenbäume im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.12.2017
TOP 11.2.2.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den zuständigen Fachbereich anzuweisen, alle im Stadtbezirk vorhandenen städtischen Bäume zu überprüfen und im Zweifelsfall einzukürzen. Die Arbeiten sind von entsprechend geschultem Fachpersonal auszuführen.

Entscheidung

Dem Antrag wird in Teilen gefolgt. Das Einkürzen von Stadtbäumen ist jedoch nicht möglich.

Begründung:
Die Stadtbäume des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün werden bei der Baumkontrolle von speziell geschultem Personal durchgeführt. Die Mitarbeiter, die diese verantwortungsvollen Aufgaben erhalten, sind zertifizierte, sachkundige Baumkontrolleure, die ihre Befähigung mit einer Prüfung abschließen.
Sie handeln auf Grundlage der „FLL Baumkontrollrichtlinie“ (Richtlinie für Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, Ausgabe 2010). Zusätzlich gibt es eine verbindliche „ADA – Baumkontrolle“ (Dienstanweisung), die die Interwalle und Intensitäten der Verkehrssicherheitsinspektionen präzise und gerichtsfest regelt. In besonders prekären Fällen bedienen wir uns externen Sachverständigen, die jedoch nur in Ausnahmefällen beauftragt werden. Deren Expertise ist ggf. als zusätzliche Sicherheit/ Meinung bei standortprägenden Altbäumen, als externer Befund sinnvoll.

Das präventive Einkürzen, um möglichen Sturmbruch zu vermeiden, ist nicht möglich, da das Kappen von Bäumen nach der ZTV- Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege- untersagt ist. Diese Richtlinie für Baumpflegearbeiten ist für uns bindend.
Abgesehen davon wäre es ästhetisch und wirtschaftlich nicht vertretbar, Straßenbäume derart radikal zu Bearbeiten.
Letztendlich wäre auch eine deutliche Reduzierung des Baumes kein Garant dafür, dass er Orkanereignisse unbeschadet überstehen würde.