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Kennzeichnung Sonn- und Feiertagsfahrverbot Laher Heide
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird auf gefordert zu prüfen ob eine Korrektur/ Verbesserung der Kennzeichnung „Durchfahrt verboten an Sonn- und Feiertagen“ möglich ist.
Begründung
Vom Im Heidkampe kommend in die Straße Laher Heide einbiegend, ist das erste Schild zu hoch und irritierend, da das Durchfahrtsverbot erst in 110 m beginnt. Das dort aufgestellte Schild ist durch Bäume verdeckt, sodass das Verbot laut Anwohnern immer wieder ignoriert wird.
Ähnliches gilt für die Einfahrt in die Laher Heide – Durchfahrtsverbot in 200m - von der Straße Im Klingenkampe aus.